Fortführung K-Tagegeld (Private Krankenversicherungen)

Anne Dore Hellmer @, Samstag, 23.06.2012, 12:57 (vor 4539 Tagen)

Liebe Forumsgemeinde,

angeblich hat mein Schreiben, dass ich mich selbstständig gemacht habe, meine PKV ncht erreicht. Die PKV hat dennoch aus diesem Grund die rückwirkende Kündigung des Tarifs Krankentagegeldes ausgeprochen. Nach meinem Protest dagegen wurde ich nun erneut "gesundheitsüberprüft" mit dem Ergebnis, die Krankentagegeld soll wieder in Kraft gesetzt werden.

Voraussetzung ist aber, ich soll hierzu einen Leistungsausschluss anerkennen für Krankheiten der Wirbelsäule und deren Folgen. Ich bin jedoch nachweislich seit 2009 beschwerdefrei !

Wie kann ich gegen den Leistungsauschluss vorgehen ?

Danke für jede Hilfe !

Fortführung K-Tagegeld

Sheldon, Mittwoch, 27.06.2012, 23:18 (vor 4535 Tagen) @ Anne Dore Hellmer

Hi Anne,
"...wie kannst du gegen den Leistungsausschluss vorgehen?"
Meines (ungeprüften) Wissens gar nicht - das ist ja der "Vorteil" der privaten Versicherer (bzw. der Nachteil der Vers.-Nehmer) dass die Privaten ihre Tarife und Leistungen (mehr oder weniger) selbst bestimmen können. Gefällt Ihnen dein Rücken nicht, nehmen Sie ihn aus den Vertrag raus oder lassen sich das Risiko entsprechend von dir bezahlen. Die Wahl bleibt dir.;-) Die Privaten sind nun mal nicht an dem gesetzlichen Leistungsumfang gebunden.

Fortführung K-Tagegeld

Simone, Donnerstag, 28.06.2012, 12:29 (vor 4534 Tagen) @ Sheldon

Die Privaten sind nun mal nicht an dem gesetzlichen Leistungsumfang gebunden.

Zum Glück ist das so. Wenn ich mir vorstelle, ich wäre in der GKV versichert mit dem entsprechend miserablen Leistungskatalog, hätte ich jeden Morgen Angst, wenn ich das Bett verlasse, dass mir etwas passiert.

Aber zum Glück gibt es ja die PKV'en. Und für die Geringverdiener gibt es ja immerhin noch die privaten Zusatzversicherungen, um einigermaßen im Krankheitsfall versorgt zu werden.

Fortführung K-Tagegeld

Anne_2012, Donnerstag, 28.06.2012, 14:13 (vor 4534 Tagen) @ Sheldon

Hi Sheldon,

danke für Deine Meinung ! Ob die tatsächlich so willkürlich taktieren können, dagegen sträubt sich mein (ebenso ungeprüftes) Wissen. Erneute Gesundheitsprüfungen und demzufolge plötzliche Leistungsausschlüsse sind normalerweise nur beim Wechsel in einen höherwertigen Tarif erlaubt. Dieser Fall liegt hier nicht vor, zumal das versicherbare Krankentagegeld in der Selbstständigkeit mit Sicherheit geringer sein wird, denn das zugrundeliegende Einkommen ist in der Anfangsphase ja relativ bescheiden :-)

LG, Anne

Fortführung K-Tagegeld

RHW, Samstag, 30.06.2012, 21:41 (vor 4532 Tagen) @ Anne_2012

Hallo,

wenn man ein Schreiben abschickt, hat ggf. der Absender zu beweisen, dass es angekommen ist. Der Empfänger kann nicht beweisen, dass etwas nicht angekommen ist.

Manchmal kann diese Stelle vermitteln:

PKV-Ombudsmann

Unter Tätigkeitsbericht sind übrigens häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet.

Gruß

RHW

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