von PKV zur GKV, ab wann genau (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Samstag, 09.06.2012, 11:08 (vor 4550 Tagen) @ Manne

Hallo,
der Beginn der Krankenversicherungspflicht wird vom Arbeitgeber
festgestellt und dies der gewählten GKV-Kasse per Datensatz übermittelt. Ob dieser Tag mit dem tatsächlichen Arbeitsbeginn übereinstimmt kommt eben auf die Vertragsinhalte an.
Ab Beginn der Krankenversicherungspflicht beginnt auch die Mitgliedschaft in der gewählten Kasse und damit auch der sofortige Leistungsanspruch. Allerdings darf nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass auch alle, während der PKV-Zeit begonnen Behandlungen nun von der GKV-Kasse übernommen werden. Das sollte
unbedingt mit dem behandelnden Arzt (Wechsel von Privatpatient zum Kassenpatient) besprochen und geklärt werden.
Gruss
Czauderna


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