von PKV zur GKV, ab wann genau (Gesetzliche Krankenkassen)

Manne, Freitag, 08.06.2012, 21:20 (vor 4554 Tagen)

Hi,
meine Frau war vor und während der Elternzeit in der PKV. Nun wird sie ab 07.09.2012 nach 3 Jahren Elternzeit wieder arbeiten. Nur zu 50% (ca. 28000 Jahreseinkommen), weshalb sie, nach allem was ich gelesen habe, wieder automatisch in die GKV kommt.

1. Ab wann genau wird sie dann GKV, ab 1.9. oder 1.10. oder genau ab dem ersten Arbeitstag am 7.09. ?

2. wer meldet das wem und geht das ganz automatisch?

3. was passiert mit den aktuellen Behandlungen z.B. Arzttermin am 2.9. z. B. beim Zahnarzt und dann am 15.9. nächster Termin in gleicher Sache, einmal Privat und einmal auf Karte?

Vielen Dank für eure immer fachkundigen antworten...Gruß Manne

von PKV zur GKV, ab wann genau

Czauderna, Samstag, 09.06.2012, 11:08 (vor 4554 Tagen) @ Manne

Hallo,
der Beginn der Krankenversicherungspflicht wird vom Arbeitgeber
festgestellt und dies der gewählten GKV-Kasse per Datensatz übermittelt. Ob dieser Tag mit dem tatsächlichen Arbeitsbeginn übereinstimmt kommt eben auf die Vertragsinhalte an.
Ab Beginn der Krankenversicherungspflicht beginnt auch die Mitgliedschaft in der gewählten Kasse und damit auch der sofortige Leistungsanspruch. Allerdings darf nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass auch alle, während der PKV-Zeit begonnen Behandlungen nun von der GKV-Kasse übernommen werden. Das sollte
unbedingt mit dem behandelnden Arzt (Wechsel von Privatpatient zum Kassenpatient) besprochen und geklärt werden.
Gruss
Czauderna

von PKV zur GKV, ab wann genau

RHW, Samstag, 09.06.2012, 13:02 (vor 4554 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

noch eine Ergänzung der guten Antwort von "czauderna":

Wenn kurz vor dem Kassenwechsel noch Laboruntersuchungen veranlasst werden, kann es Probleme geben, wenn die Untersuchung tatsächlich erst nach dem Kassenwechsel erfolgt, der behandelnde Arzt für den Laborarzt aber "Privatpatient" angegeben hat. Dann bekommt man ggf. eine Privatrechnung, die keine der Versicherungen erstattet. Ggf. sollte der Behandler auf dem Auftrag für das Labor vermerken: "Privatpatient bis ...., Krankenkasse XY ab ..."

Gruß

RHW

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