Familienversicherung und Einnahmen ü 365 € (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Freitag, 25.05.2012, 14:29 (vor 4568 Tagen) @ Herr Müller

Hallo,
du hast es schon richtig erkannt, es sind zwei verschiedene Sachverhalte, die nacheinander beurteilt werden müssen.
Zuerst die Familienversicherung.
Zuerst die Familienversicherung:
Grundlage für die Berechnung der anrechenbaren Einnahmen bildet der aktuell vorliegende Einkommensteuerbescheid.
Die dort auf dich entfallen Posten (bei gemeinsamer Veranlagung 50% davon) werden dafür hergenommen und wie du schon gefunden hast, da ist die Saldierung möglich (wobei ich gerade am überlegen bin, ob das noch so stimmt seit 2009 - deshalb erst mal ohne Gewähr). Kommt da nun weniger als 375,00 € pro Monat für dich heraus, bleibst du in der Familienversicherung.
Kommt mehr heraus, musst du dich selbst versichern und nun kann für die Berechnung deines Beitrages keine Saldierung mehr stattfinden, d.h. Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit 980,00 €
und Minus aus Vermietung Verpachtung von 980,00 €, ergibt 980,00 € Einkommen.
Zu beachten wäre in diesem Falle aber auch noch, dass die Krankenkassen prüfen würde ob hier eine hauptberufliche Selbständigkeit oder nur eine nebenberufliche Selbständigkeit vorliegt (Unterschied liegt in der Beitragshöhe).
Was deine Ehefrau betrifft - wenn sie als Arbeitnehmerin pflichtversichert ist, muss sie keine weiteren Beiträge entrichten.
Gruss
Czauderna


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