Seit 2010 ohne KV - Bitte um Rat (Gesetzliche Krankenkassen)

x_nightwish_x, Donnerstag, 24.05.2012, 11:22 (vor 4566 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

die 4.000,- sind noch Forderungen aus der Zeit, bevor das Jobcenter die Beiträge übernommen hat. Die Beiträge von 2010 bis heute kämen zusätzlich dazu.

Das Problem ist, dass die Kasse meine Partnerin zwar wieder aufnehmen müsste, aber sie als "leistungsfrei" behandeln würde, bis alle Rückstände beglichen sind, selbst wenn wir von nun an die monatlichen Beiträge und die Rückstände von 2010 bis heute in Raten abstottern würden.

Daher würden wir sie gerne in einer anderen GKV anmelden, weil sie dort dann die normale Versorgung hat. Sind die Berater in den Geschäftsstellen wirklich angehalten, diese Vorgabe knallhart umzusetzen? Gibt es keinen Handlungsspielraum oder ein Hintertürchen?

Was passiert weiter wegen der Rückstände? Es wird wohl einen Vollstreckungsbescheid geben... der Gerichtsvollzieher wird feststellen, dass bei ihr nichts zu holen ist. Was dann? Die Forderungen werden damit ja nicht erloschen sein... Folgt dann die Privatinsolvenz? Kann man KV-Beiträge überhaupt durch eine Privatinsolvenz entschulden?


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