Versicherung für polnische Grenzgängerin in Deutschland? (Gesetzliche Krankenkassen)

gerod, Sonntag, 20.05.2012, 21:58 (vor 4569 Tagen)

Hallo,

meine Freundin wohnt derzeit in Polen und ist dort auch angestellt. Demnächst wollen wir ihren Hauptwohnsitz nach Deutschland verlagern, ihre Anstellung in Polen bleibt aber bestehen.

Ich habe gelesen, dass es in Deutschland ein Formular "E 106" gibt, mit dem in Deutschland Angestellte/Versicherte, die in Polen wohnen, Arztbesuche in Polen über ihre deutsche Krankenversicherung abrechnen können.
Funktioniert dies auch in der anderen Richtung?

Oder gibt es alternativ die Möglichkeit, sich in Deutschland zu versichern (auch wenn man in Polen angestellt ist)? Macht es einen Unterschied, wenn man verheiratet ist (ich wohne / arbeite in Deutschland und der Familiensitz wäre auch in D).

Oder kann man sich sogar doppelt versichern?

Vielen Dank für die Infos im Voraus!

Versicherung für polnische Grenzgängerin in Deutschland?

RHW, Samstag, 26.05.2012, 23:53 (vor 4563 Tagen) @ gerod

Hallo,

nach den EU-Regelungen gilt immer das Versicherungsrecht des Staates, in dem man tatsächlich arbeitet. D.h. der polnische Arbeitgeber zahlt Beiträge nach den polnischen Regelungen an die polnische Krankenkasse. Diese erstellt einen EU-Vordruck zur Vorlage bei einer dt. Krankenkasse nach Wahl. Die dt. Krankenkasse erbringt dann die Sachleistungen in D und rechnet diese später mit der poln. KK ab.

DVKA: Arbeiten in Polen

Gruß

RHW

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