Selbständig und Festanstellung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 10.05.2012, 15:30 (vor 4580 Tagen) @ renate koch

Hallo,
das kann man so nicht abschliessend beantworten. Die Entscheidung wqird nach den individuellen vberhältnissen getroffen. Entscheidungsstelle wäre in diesem Fall vorrangig die Rentenversicherung, die prüft, ob eine hauoptberufliche Selbständigkeit oder eher Arbeitnehmerschaft als Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflichtiger vorliegt.
Kriterien für die Entscheidung ist neben dem Einkommen, was in deinem Fall auf hauptberufliche Selbständigkeit schliessen lässt, auch die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit, sowie die wirtschaftlilche Bedeutung des Arbeitseinkommens (selbständige Tätigkeit) massgebend.
Mein Rat - den Status von der Kasse, viel besser noch, von der Rentenversicherung feststellen lassen.
Gruß
Czauderna


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