Hallo,
zu den genannten Tarifen kann ich nichts sagen.
Wenn der andere Elternteil in einer gesetzlichemn Krankenkasse versichert ist, kann auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Alternative sein.
Wenn man sich für die PKV für das Kind entscheidet, gilt diese Entscheidung ggf. bis zum Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung oder dem Studium an einer dt. Hochschule. Wenn es nach Schulende Selbständiger oder Beamter wird, bleibt es ggf. lebenslang in der PKV. Während einer Arbeitslosigkeit nach Schulende bleibts ebenfalls in der PKV.
Beim Vergleich immer beachten, wie lange diese Entscheidung gilt und wann ggf. deutliche Beitragsänderungen anstehen werden.
Gruß
RHW