Rückkehr nach Deutschland (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
überleg nach dem Tod meines Mannes nach Deutschland zurückzukehren, bin hier seit mehr als 5 Jahren in der gesetzlichen Krankenkasse über meinen Mann versichert gewesen, beziehe jetzt eine Witwenrente von der belgischen Rentenversicherung und bin weiterhin hierüber auch krankenversichert. Nun habe ich gelesen das bei einer Rückkehr nach Deutschlandich via dem Formular E 121 auch in Deutschland bei einer GKV versichert sein würde.
Meine Fragen:
- Weiß jemand aus welchen Gründen so ein Antrag abgelehnt werden könnte?
- gibt es Einschränkungen bezgl. Arztrechnungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalt, Therapien etc.
Danke Euch.
Liebe Grüße
Caddie
Rückkehr nach Deutschland
Hallo,
in dieser Konstellation bleibt man weiter in der belgischen Krankenkasse versichert. Mit dem E 121 wird aber eine dt. Krankenkasse ausgewählt, die für die belgische Krankenkasse Sachleistungen erbringt. Man erhält die Leistungen wie ein Versicherter in Deutschland. Eine Ablehnung ist nicht möglich.
Wenn man in Deutschland eine Berufstätigkeit aufnimmt oder (zusätzlich) eine dt. Rente bezieht, dann gilt das dt. Recht. Dann wird geprüft, ob die Voraussetzungen nach § 5 bzw. § 9 SGB V erfüllt sind. Da sehe ich aber keinerlei Hinderungsgrund.
Gruß
RHW