Wohnhaft in D, zum Arzt in Österreich? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Montag, 07.05.2012, 19:39 (vor 4582 Tagen) @ x-perte

Hallo,

ja, das gilt bei EU-/EWR-Staaten für alle Behandlungen - auch z.B. Früherkennungsuntersuchungen.

Eine Ausnahme ist, wenn man gezielt für eine Behandlung in ein anderes Land fährt. Hierfür ist vor der Behandlung ein Bogen auszufüllen, dass dem nicht so ist.

Hier die Regelungen für Urlauber in D:

KBV - Behandlung von Urlaubern aus dem Ausland in D

Gruß

RHW


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