Wohnhaft in D, zum Arzt in Österreich? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ja, das gilt bei EU-/EWR-Staaten für alle Behandlungen - auch z.B. Früherkennungsuntersuchungen.
Eine Ausnahme ist, wenn man gezielt für eine Behandlung in ein anderes Land fährt. Hierfür ist vor der Behandlung ein Bogen auszufüllen, dass dem nicht so ist.
Hier die Regelungen für Urlauber in D:
KBV - Behandlung von Urlaubern aus dem Ausland in D
Gruß
RHW
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- Wohnhaft in D, zum Arzt in Österreich? -
manfred,
07.05.2012, 14:39
- Wohnhaft in D, zum Arzt in Österreich? -
RHW,
07.05.2012, 18:20
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x-perte,
07.05.2012, 19:33
- Wohnhaft in D, zum Arzt in Österreich? - RHW, 07.05.2012, 19:39
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x-perte,
07.05.2012, 19:33
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RHW,
07.05.2012, 18:20