Wechsel PKV ---> GKV durch Berufstätigkeit (Private Krankenversicherungen)

Beo73, Sonntag, 06.05.2012, 11:39 (vor 4588 Tagen)

Hallo, ich bin neu hier im Forum. Ich bin Beamter und benötige für mich lediglich eine Anwartschaft bei einer privaten KK, die als große Anwartschaft bereits seit ca. 15 Jahren besteht.
Nach Heirat ist meine damals nicht berufstätige Frau mit ihren Kindern (meine Stiefkinder) im Rahmen der Beihilfe auch in den Ergänzungstarif der PKV gewechselt (das würde ich aus heutiger Sicht allerdings nicht mehr so machen). Wir haben nun insg. 3 Kinder, davon ein gemeinsames.
Meine Frau hat nun die Möglichkeit in einer Teilzeitstelle wieder zu arbeiten, Verdienst ca. 450 €.
Wie schaut es denn nun mit der Krankenversicherung aus. Könnte oder müsste sie wieder in die GKV wechseln? Wie läuft das Verfahren ab? Ich würde mich über nette und sachkundige Antworten freuen:-) .

Wechsel PKV ---> GKV durch Berufstätigkeit

Czauderna, Sonntag, 06.05.2012, 19:08 (vor 4587 Tagen) @ Beo73

Hallo, in dem Moment, in dem Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmerin eintritt, muss deine Ehefrau sogar wieder in die GKV
wechseln und wenn dein Einkommen als Beamter unterhalb der Bemessungsgrenze liegt, dann haben sogar die Kinder wieder grundsätzlich Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung.
Gruss
Czauderna

Wechsel PKV ---> GKV durch Berufstätigkeit

Beo73, Montag, 07.05.2012, 20:53 (vor 4586 Tagen) @ Czauderna

Vielen Dank für die schnelle Antwort, das würde dann auch meinem Informationsstand entsprechen. Aber nun wird es eh kompliziert. Meine Frau sollte für meinen Vater, der mit fast 80 mit der Hausverwaltung etwas überfordert ist, die Büroarbeiten etc. für ein Mehrfamilienhaus übernehmen, natürlich mit ordentlichem Arbeitsvertrag etc. Nun hörte ich, das auch hier wieder der Teufel im Detail steckt, weil Arbeitsvetrag zwischen Familienangehörigen und es da mit der GKV wieder problematisch wird:-| bzw. werden könnte.

Wechsel PKV ---> GKV durch Berufstätigkeit

RHW, Montag, 07.05.2012, 18:25 (vor 4586 Tagen) @ Beo73

Hallo,

eine kleine Ergänzung zu der Antwort von "czauderna":

Unter den genannten Voraussetzungen ist die kostenlose Familienversicherung für das gemeinsame Kind möglich.

Für die beiden Stiefkinder der Ehefrau sind andere Voraussetungen zu prüfen: M. E. ist überwiegender Unterhalt vermutlich nicht erfüllt.

§ 10 Absatz 3 SGB V

Gruß

RHW

Wechsel PKV ---> GKV durch Berufstätigkeit

Beo73, Montag, 07.05.2012, 20:57 (vor 4586 Tagen) @ RHW

Ja, ich glaube mit den Stiefkindern wird es schwierig, das Thema hatten wir auch schon einmal. Unterhalt erhalten beide nur sporadisch und unterhalb des Mindestsatzes. Gut, ich glaube die müssten dann bei mir in der PKV bleiben oder so? Ach, es ist wirklich kompliziert. Wir wollen hier ja auch nix falsch machen.
Ich habe ja sogar schonmal überlegt, ob es nicht überhaupt einfacher wäre, wenn ich mich freiwillig in der GKV versichern würde, wenn das überhaupt geht, dann wären ja alle mit dabei. Aber ich glaube von der finanziellen Seite her wäre das totaler Unsinn.
Vielen Dank für die netten Antworten.

Wechsel PKV ---> GKV durch Berufstätigkeit

RHW, Dienstag, 08.05.2012, 18:39 (vor 4585 Tagen) @ Beo73

Hallo,

als Beamter hat man meistens bei Beginn der Beamtentätigkeit ein Wahlrecht zwischen GKV und PKV. Wenn man sich für die PKV entschieden hat, kann man als Beamter oder Pensionär nie wieder in die GKV wechseln.

Die Kinder/Stiefkinder können ggf. kostenlos über die leiblichen Eltern in der GKV versichert werden. Das ist auch unabhängig von Unterhaltszahlungen (Unterhaltazahlungen sind nur bei Stiefeltern wichtig).

Gruß

RHW

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