Nachzahlung bei KK (Gesetzliche Krankenkassen)

Alica, Freitag, 04.05.2012, 14:23 (vor 4587 Tagen)

habe eine Frage, es wäre schön wenn mir einer weiter helfen kann. Eine Person bekommt im Mai 2010 ein Baby, bekommt bis Mai 2011 Elterngeld und bleibt bis Mai 2012 im Elternurlaub. Im Dez 2011 hat die Person geheiratet und wurde dann über Mann familienversichert über andere KK. Jetzt im Mai 2012 bekommt die Person ein Brief von der alte KK und die wollen jetzt von Mai 2011 bis Dez 2011 Nachzahlung haben weil die angeblich in der Zeit nicht versicher war, hat aber nie von denen was bekommen und wusste nicht dass sie nicht versichert ist.War auch in dem zeitraum nicht bei arzt oder so.Die Person hat jetzt bei der KK (IKK)wo die jetzt seit Dez versichert ist, angerufen und die meinten sie haben damals die Kündigungsbestätigung von der alte KK(AOK) bekommen.

Jetzt die Frage: muss meine Freundin nachzahlen??? Sie hat auch nie was von der alte KK gehört, bis heute, sie dachte immer sie ist weiter bei denen versichert, hat auch weiter von denen Post bekommen, Kursangebote, Zeitungen und so weiter.

Ist das nicht denen Fehler??? vor allem warum schicken die dann anderer KK Kündigungsbestätigung???

LG

Nachzahlung bei KK

Czauderna, Freitag, 04.05.2012, 19:18 (vor 4587 Tagen) @ Alica

Hallo,
ich könnte mir denken, dass aufgrund der Heirat und der Kündigung
(deshalb auch der Versand der Kündigungsbestätigung), die alte Kasse erst vom Ende des Elterngeldbezuges erfahren hat oder es da erst recherchiert hat, oder es ist jetzt erst aufgefallen, dass die Beitragsfreiheit damals hätte enden müssen - genau sagen kann das wirklich nur die Kasse selbst.
Tatsache ist aber, dass die Kasse berechtigt ist den Beitrag auch
heute noch zu fordern, dies sogar auch, wenn die Kasse diesen "Fehler" zu verantworten hätte.
Gruß
Czauderna

Nachzahlung bei KK

Alica, Freitag, 04.05.2012, 21:44 (vor 4587 Tagen) @ Czauderna

hallo

danke für Ihren Antwort.

meine Freundin hat im Juni 2011 mit denen telefonieren um zu fragen wie es weiter geht, ob sie weiter bei denen versichert ist oder nicht,(da sie noch bis Mai 2012 im Elternurlaub bleibthalt aber ohne Elterngeld) und die frau am Telefon wusste es selbe nicht und wollte erst sich selbe erkündigen und falls was ist zurück rufen, also da die Frau nicht zurück angerufen hat ist meine freundin davon ausgegangen dass sie weiter bei denen versichert ist, vor allem sie bekam ja weiter Post von denen (Zeitungen, Kursangebote), hätte sie und ihr jetztiger Mann gewusst, dass sie ab Mai 2011 nicht mehr versichert ist, hätten die auch sofort geheiratet.

Nächste Woche hat meine Freundin ein Beratungsgespräch beim Anwalt, mal gucken was er sagt.

Noch mal Danke!!!

PS: Es ist schon krass das man für Fehler anderer so viel zahlem muss:-(

Nachzahlung bei KK

RHW, Montag, 07.05.2012, 18:52 (vor 4584 Tagen) @ Alica

Hallo Alica,

wenn das Arbeitsverhältnis in dem Nachzahlungszeitraum noch bestanden hat, gibt es für die Nachzahlung nur einen möglichen Grund: aufgrund des Verdienstes war sie nicht versicherungspflichtig, sondern versicherungsfrei (= Bruttoverdienst über 50850 Euro). Gibt es "Meldungen zur Sozialversicherung" vom Arbeitgeber für die Zeit vor dem Mutterschaftsgeld und während der Elternzeit? Was ist dort unter Beitragsgruppe eingetragen (eine 4-stellige Zahl)?

Wenn der Krankenkasse ein Fehler unterlaufen ist, muss man nicht mehr zahlen, als wenn alles korrekt gelaufen wäre. Das Unangenehme ist nur, dass die Nachzahlung auf einen Schlag eintrifft. Aber dann hat man sehr gute Argumente für eine Ratenzahlung. Ggf. liegt der Fehler aber auch beim Arbeitgeber (verspätete Meldung oder Fehler ist erst bei der Betriebsprüfung, die jeweils nach 4 Jahren erfolgt, aufgefallen).

Gruß

RHW

Nachzahlung bei KK

Alica, Montag, 07.05.2012, 21:35 (vor 4584 Tagen) @ RHW

hallo

nein sie war nicht mehr im arbeitsverhältniss. meine Freundin war heute beim Amwalt und er meinte mann muss Wiederspruch einlegen, weil die KK hat da versäumt und nicht rechtzeitig reagiert, meine Freundin war halt im Glaube dass sie noch versichert ist, hätte sie das gewusst hätte sie auch was dagegen unternehmen können z.B sich arbeitslos melden, heiraten und sie hatte auch in der Zeit kein Einkommen erzielt.von was soll sie zahlen wenn auch nur Raten, ist ja auch Geld und wenn man nichts hat dann hat man nichts

LG Alica

Nachzahlung bei KK

RHW, Dienstag, 08.05.2012, 17:57 (vor 4583 Tagen) @ Alica

hallo

nein sie war nicht mehr im arbeitsverhältniss.

Ggf. wird die Krankenkasse damit argumentieren, dass sie damals über das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht informiert wurde. Wenn man einen Nachweis über die damalige Meldung hat, hat man eine sehr viel bessere Ausgangslage!

meine Freundin war heute beim Amwalt und er meinte mann muss > Wiederspruch einlegen, weil die KK hat da versäumt und nicht > rechtzeitig reagiert, meine Freundin war halt im Glaube dass > sie noch versichert ist, hätte sie das gewusst hätte sie auch > was dagegen unternehmen können z.B sich arbeitslos melden, > heiraten und sie hatte auch in der Zeit kein Einkommen erzielt.

Das kann man auch als Argument benutzen. Die Arbeitslosmeldung wäre aber nicht glaubwürdig, wenn die Kinderbetreuung nicht sichergestellt werden könnte. Wenn der Partner in einer privatversicherung ist, würden nach einerr Heirat auch Krankenversicherungsbeiträge anfallen.

von was soll sie zahlen wenn auch nur Raten, ist ja auch Geld > und wenn man nichts hat dann hat man nichts

Wenn man nichts hat, verhungert man (oder erfriert im Winter).

Gruß

RHW

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