Wo versichern, wenn Kk nicht mehr existiert nach Rueckzug (Gesetzliche Krankenkassen)

JuliaS, Mittwoch, 02.05.2012, 17:40 (vor 4593 Tagen)

Ich ziehe diesen Monat aus den USA zurueck nach Deutschland. Meine fruehere Versicherung (BKK fuer Heilberufe) gibt es nicht mehr und es gibt auch keinen Fusionspartner.
Habe ich nun freie Kassenwahl? Ich habe ersteinmal keine Arbeitsstelle und lebe von Erspartem.
Muss mich die Kasse meiner Wahl versichern und wenn ja, wie hoch ist der monatliche Beitrag und woran wird dieser festgemacht,d a ich ja kein Einkommen habe?

Vielen Dank fuer Ihre Hilfe!

Julia

Wo versichern, wenn Kk nicht mehr existiert nach Rueckzug

Bodi, Donnerstag, 03.05.2012, 08:58 (vor 4592 Tagen) @ JuliaS

Die Krankenkasse kann frei gewählt werden, da kein Rechtsnachfolger existiert.

Ohne Einkommen oder mit nur geringen Einkünften (bis zu 875 EUR monatlich) beläuft sich der monatliche Beitrag auf ca. 150 EUR inklusive Pflegeversicherung.

Wo versichern, wenn Kk nicht mehr existiert nach Rueckzug

JuliaS, Freitag, 04.05.2012, 20:26 (vor 4591 Tagen) @ Bodi

Vielen Dank fuer deine Antwort, du hast mir sehr weitergeholfen!

Kannst du mir eventuel noch diesesn Satz erklaeren:

"Eine mögliche Kassenwahl im Rahmen der allgemeinen Versicherungsverpflichtung für Personen ohne anderweitige Möglichkeit zur Absicherung im Krankheitsfall ist auf die entsprechende Kassenart begrenzt."

Was hat es mit "Kassenart" auf sich? Ich dachte es gibt zwei verschiedene Arten, Privatekassen und Gesetzlichekassen.
Das sich nun auch noch die Gesetzlichen untereinander unterscheiden ist mir neu. Vielleicht bin ich aber auch einfach schon zu lange aus Deutschland weg:-) .

Vielen Dank!

Julia

Wo versichern, wenn Kk nicht mehr existiert nach Rueckzug

Bodi, Freitag, 04.05.2012, 21:43 (vor 4591 Tagen) @ JuliaS

Der Satz ist missverständlich formuliert.

Wenn jemand im Deutschland zuletzt gesetzlich versichert war, den deutschen Wohnsitz aufgibt und sich ins Ausland außerhalb der EU und der Schweiz begibt, muss sich bei der Rückkehr nach Deutschland grundsätzlich bei der letzten Kasse oder ggf. deren Rechtsnachfolgerin versichern. Diese gibt es im konkreten Fall nicht mehr, daher freie Kassenwahl innerhalb der GKV.

In Deutschland zuletzt PKV-Versicherte müssen sich bei der Rückkehr grundsätzlich wieder privat versichern, haben dabei unter den PKVen allerdings freie Wahl.

Wäre der Auslandsaufenthalt im EU-Ausland oder der Schweiz gewesen, käme es bei der Rückkehr nach Deutschland für die Zuordnung privat/gesetzlich auf den letzten Versichertenstatus im EU-Ausland an, aber das ist hier ja nicht der Fall.

Wo versichern, wenn Kk nicht mehr existiert nach Rueckzug

RHW, Montag, 07.05.2012, 19:17 (vor 4588 Tagen) @ Bodi

Hallo Julia S.,

nach meinem Kenntnisstand kann man sich nur bei der vorletzten Krankenkasse versichern.

Vielleicht hilft das bei der Suche nach der Krankenkasse:

Kassenfusionen 2010

Gruß

RHW

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