Freiwillige GKV - Festsetzung Beiträge (Gesetzliche Krankenkassen)

Schubi, Freitag, 27.04.2012, 22:36 (vor 4594 Tagen)

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert (Beamter).

Meine Krankenkasse wollte letztes Jahr (Mai 2011) die jährliche Einkünfteüberprüfung vornehmen. Dafür sollte ich alle Einkunftsnachweise für 2010 einreichen. Das habe ich getan.


Daraufhin wurden die Beiträge ab 01.01.2011 rückwirkend erhöht neu festgesetzt. Die Berechnung war hierbei offensichtlich falsch und an der Grenze zur Willkür (u.a. wurde der Steuerbescheid einfach ignoriert). Erst nach Widerspruchsverfahren bzw. kurz vorm Gang zum Sozialgericht hat die KK nun auf den letzten Drücker eingelenkt.

Ich habe nun ein Schreiben erhalten in dem man einräumt, dass die Beiträge falsch sind. Man hätte die Absicht meinem Widerspruch abzuhelfen und die Beiträge so festzusetzen wie ich schon vor einem Jahr vorgerechnet hatte.

Nun kommts aber:
Man würde die Beiträge ab 01.01.2011 vorläufig (!) auf den Betrag festsetzen den ich schon im Widerspruch geltend gemacht habe. Sobald der Steuerbescheid für 2011 dann da wäre, würde man ab 01.01.2011 neu festsetzen.


Frage:
Dürfen sie das?
Ich meine sie haben erst die Einkünfte für 2010 gewollt um die Beiträge ab 01.01.2011 festzusetzen. Die haben sie gekriegt. Dann haben sie völlig offenkundig falsch gerechnet und die Sache bist jetzt verschleppt. Deswegen war ihre Festsetzung ab 01.01.2011 falsch. Anstatt nun die Zahlen zu nehmen die sie eigentlich von Anfang an hätten nehmen müssen, die von 2010, wollen sie nun die tatsächlichen von 2011 um wieder ab 01.01.2011 festzusetzen.

Dürfen sie wirklich für ein und dasselbe Jahr je nach Gutdünken für die Beitragsberechnung mal die Einkünfte vom Vorjahr nehmen und mal die tatsächlichen Einkünfte?

Steht das irgendwo dass sie das dürfen?

Freiwillige GKV - Festsetzung Beiträge

Czauderna, Samstag, 28.04.2012, 12:14 (vor 4594 Tagen) @ Schubi

Hallo,
ohne jetzt eine Wertung des geschilderten Falls vorzunehmen,
grundsätzlich gilt, dass das im Jahre 2011 tatsächliche erzielte Einkommen zugrunde zu legen ist, lediglich bei der Beitragsfestsetzung für hauptberuflich Selbständige, wird der aktuell vorliegende letzte Einkommensteuerbescheid für die Festsetzung der Beiträge für die Zukunft, also bis zur Erteilung des nächsten Einkommenssteuerbescheides zugrunde gelegt.
Für den vergleichbaren Pflichtversicherten gilt ja auch das, was er in 2011 verdient hat, auch beitragspflichtig ist.
Gruss
Czauderna

Freiwillige GKV - Festsetzung Beiträge

Redth, Sonntag, 29.04.2012, 14:15 (vor 4593 Tagen) @ Czauderna

Das mag an sich auch gerecht sein. Allerdings habe ich auf die Kasse vertraut und hätte mir ansonsten für 2011 eine Verlustbescheinigung bei der Bank geholt - die ich nun nicht mehr kriege weil man das nur bis Dezember machen kann. Ich habe also keinen Nachweis für Verluste und kann auch keinen mehr kriegen. Aufgrund einer besonderen Konstellation wird sich das im Zeitablauf auch monetär nicht mehr ausgleichen. Aber gut, seis drum.

Freiwillige GKV - Festsetzung Beiträge

Bosselt, Sonntag, 29.04.2012, 14:44 (vor 4592 Tagen) @ Schubi

Hallo Schubi,
mal abgesehen davon, dass man natürlich nicht verlangen kann, dass Mitarbeiter einer GKV richtig rechnen können - jetzt sollen sie auch noch den Fehler zugeben und auf das schon eingeplante zu viel berechnete Geld ein für allemal verzichten? Da versucht man es eben mal auf eine andere krumme Tour!
Interessant (und für die Leser wichtig) wäre ja der Name dieser cleveren GKV. Wenn man sich als Betroffener da schüchtern zurückhält, verkommt dieses Forum ja tatsächlich nur noch zur Werbungsplattform für die Kassenmitarbeiter
meint Bosselt

Freiwillige GKV - Festsetzung Beiträge

Czauderna, Sonntag, 29.04.2012, 16:25 (vor 4592 Tagen) @ Bosselt

Hallo,
ich bin zwar grundsätzlich gegen den "Pranger" in einem Internet-Forum, habe aber auch kein Problem damit, wenn eine Kasse namentlich genannte wird. Wichtig ist zu wissen, dass es meist individuelle Fehler in der Bearbeitung sind oder ganz einfache menschliches Fehlverhalten welches Auslöser für die hier genannten Fälle sind. Unsere Aufgabe als "Experten" ist es Ratschläge zu geben wie man solche Fälle lösen kann, wenn es denn noch etwas zu lösen gibt. Wenn natürlich nur ein Platz zum Frustablass gesucht wird, dann sollte man das seitens der Forumsbetreibers auch so dokumentieren.
Gruss
Czauderna

Freiwillige GKV - Festsetzung Beiträge

Czauderna, Sonntag, 29.04.2012, 16:31 (vor 4592 Tagen) @ Redth

Hallo,
ich denke, du solltest es bei der Kasse nochmal probieren, oder
hast du die Begründung, die jetzt zu lesen ist bereits auch so dort angebracht ??
Allein der Hinweis, dass du dich auf deine Kasse verlassen hast
und davon ausgegangen bist, dass eine ordentliche Bearbeitung dort
Grundsatz allen Handeln wäre, du nun einen finanziellen Verlust erlitten hast, den du eben nicht mehr ausgleichen kannst, und dieser Verlust eben nicht von dir, z.B. wegen fehlender Mitwirkung, zu verantworten ist, sondern allein durch die Kasse
halte ich schon für erfolgversprechend - kommt natürlich auch darauf an, wie deine Kasse "tickt".
Gruss
Czauderna

Freiwillige GKV - Festsetzung Beiträge

Redth, Montag, 30.04.2012, 14:08 (vor 4592 Tagen) @ Bosselt

Ich habe in der Tat vor in einem ausführlichen Erfahrungsbericht "Werbung" für diese Kasse zu machen. Das wird ziemlich sicher passieren.

Freiwillige GKV - Festsetzung Beiträge

Czauderna, Montag, 30.04.2012, 20:32 (vor 4591 Tagen) @ Bosselt

Hallo,
ich kann mich nicht erinnern, dass hier ein GKV-Mitarbeiter schon mal für seine Kasse direkt Werbung betrieben habe - wäre ich genau so dagegen.
Gruss
Czauderna

Freiwillige GKV - Festsetzung Beiträge

RHW, Montag, 07.05.2012, 19:28 (vor 4584 Tagen) @ Czauderna

Hallo Schubi,

hier ist in § 6 geregelt, welche Nachweise der Krankenkasse vorzulegen sind. Daraus ergibt sich dann auch, welcher Zeitrraum zugrunde gelegt wird.

Beitragsbemessungsgrundsätze

Verluste bei Kapitalerträgen können nicht mit positiven Einnahmen bei anderen Einnahmearten verrechnet werden. Die Regeln für die Krankenkassen sind hier anders als im Steuerrecht.

Gruß

RHW

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