Finger weg von der DAK (Gesetzliche Krankenkassen)

Malaysia, Donnerstag, 26.04.2012, 10:49 (vor 4599 Tagen)

Betr.: Endgültige Ablehnung der Kostenübernahme einer dringend notwendigen medizinischen Behandlung für eine seltene Tropenkrankheit in Höhe von 600.-€ durch die DAK

Sachverhalt :

Im letzten Sommer haben mein Mann, eine weitere Mitreisende und ich uns auf der Insel Tioman in Malaysia mit einem sehr seltenen Erreger der Sarcozystis-Gruppe infiziert. Betroffen war die gesamte Muskulatur und nicht der Magen-Darm-Trakt, wie im Falle einer Infektion mit harmloseren Sarcozystis-Erregern. Die Diagnose wurde erst nach längerer Krankheitsphase und Behandlungsversuche durch die Hausärzte durch das tropenmedizinische Institut in Hamburg gestellt, als weltweit weitere 23 Fälle bei Tropeninstituten gemeldet wurden, die sich alle auf der Insel Tioman infiziert hatten. Der endgültige Befund wurde durch das Tropeninstitut in Hamburg nach einer Muskelbiopsie gestellt.

Die Krankheit ist sehr selten und daher kaum erforscht. Da die gesamte Muskulatur betroffen war, waren wir über Wochen nicht arbeitsfähig und der Zustand verschlechterte sich (Schmerzen, Fieber). Durch den Leiter des Tropeninstitutes in Hamburg und den behandelnden Ärzten wurde nach Abstimmung mit den anderen Tropeninstituten weltweit als einzig mögliche Behandlung das Medikament Eskazole für die betroffenen Patienten verschrieben. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Off-Label Medikament, das für bestimmte schwere Krankheiten (Fuchsbandwurm) zugelassen ist. Weil unsere Krankheit so selten ist, gibt es keine erprobten Medikamente. Wegen der Dringlichkeit und der Verschlechterung des Zustandes habe ich die Kosten nach Ablehnung durch die DAK zunächst selbst getragen. Nach vierwöchiger Einnahme des Medikamentes trat umgehend eine bis heute anhaltende dauerhafte Gesundung ein.

Bei meinem Mann und der weiteren Erkrankten (Beamte) wurden die Kosten problemlos erstattet. Ebenfalls hat die gesetzliche Kasse mhplus bei einer weiteren Betroffenen aus Würzburg, zu der wir Kontakt hatten, die Kosten übernommen. Die DAK hat auch nach einem Widerspruch die Kostenübernahme (600.-€) abgelehnt und ich habe das Medikament selbst bezahlen müssen.

Die DAK beruft sich in ihrer Ablehnung der Kostenübernahme auf eine Stellungnahme eines Arztes des Medizinischen-Dienstes der Krankenkassen (MDK). Zu den Argumenten dieses MDK-Arztes haben die Ärzte des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin in Hamburg eine umfassende medizinische und juristische Stellungnahme verfasst, die der DAK vorlag. Daraus geht eindeutig hervor, dass es sich um eine dringend notwendige Behandlung einer nicht ungefährlichen Erkrankung handelt, die jahrelange Verläufe und eine dauerhafte Schädigungen des Herzmuskels zur Folge haben kann. Eine Behandlung mit Eskazole sei dringend erforderlich.

Es ist außerordentlich ärgerlich und provozierend, dass die DAK diese ausführliche Argumentation in keiner Weise berücksichtigt hat und lediglich die Begründungen des Arztes des MDK permanent wiederholt. Es ist völlig absurd, dass den medizinisch inkompetenten Argumenten dieses Arztes von der DAK in dieser Sache mehr Kompetenz als international führenden Tropenmedizinern eingeräumt wird.

Die DAK hat somit die an uns Erkrankten weltweit durchgeführte einzige und erfolgreiche Behandlungsmöglichkeit in Höhe von 600.- € für mich abgelehnt und damit einen jahrelangen schwerwiegenden Verlauf in Kauf genommen.

Als langjähriges Mitglied der DAK wurde ich von der Kasse bei dieser seltenen und ungewöhnlichen Krankheit im Stich gelassen.

Ein letztes Schreiben an die DAK mit der Bitte an übergeordneter Stelle zumindest noch einmal eine Kulanzentscheidung zu prüfen wurde ebenfalls abgelehnt .

Auf eine Klage habe ich angesichts des vergleichsweise geringen Streitwertes verzichtet, obwohl nach Ansicht einer behandelnden Ärztin des Tropeninstitutes Hamburg durchaus Aussicht auf Erfolg bestanden hätte.

Die Angelegenheit ist außerordentlich ärgerlich und ich rate nach dieser Erfahrung dringend davon ab, sich bei der DAK zu versichern.

Finger weg von der DAK

Czauderna, Donnerstag, 26.04.2012, 11:50 (vor 4599 Tagen) @ Malaysia

Hallo,
ich habe doch richtig verstanden - die Kasse hat nicht widerrechtlich die Leistung verweigert, sondern nicht die "Kulanz" walten lassen, die erwartet wurde.
Die medizinische Aussage dazu wurde vom MDK. getätigt, der kein Arzt der Kasse ist, sondern ein eine eigenständige Einrichtung.
Ihren Frust verstehe ich !!!!
Gruss
Czauderna

Finger weg von der DAK

Malaysia, Donnerstag, 26.04.2012, 12:54 (vor 4599 Tagen) @ Czauderna

Das Medikament ist zur Behandlung bestimmter "Hardcoreparasiten" (z.B. Fuchsbandwurm) zugelassen. Bei meiner Erkrankung handelt es sich ebenfalls um einen gefährlichen Parasiten, der bisher nur in Malaysia und dort auch sehr selten diagnostiziert wurde und gefährlich ist. Der "unabhängige" Arzt des MDK hat ist in seiner Stellungnahme von einem harmlosen Magen-Darm-Parasiten ausgegangen, der der gleichen Spezies angehört. Die Tropenmediziner haben ausführlich dazu Stellung genommen und alle Begründungen des MDK Mannes widerlegt. Das hat die DAK in keiner Weise berücksichtigt.

Wie auch immer: Andere gesetzliche Kassen haben nachweislich bezahlt - die DAK nicht.In so einem seltenen und ungewöhnlichem Fall und bei einem Betrag von 600.- kann man wohl Unterstützung erwarten - insbesondere, wenn eine dauerhafte Erkrankung mit Arbeitsunfähigkeit und Spätfolgen die Alternative ist.

Finger weg von der DAK

Kassenpatient, Donnerstag, 26.04.2012, 19:50 (vor 4599 Tagen) @ Malaysia

Super!!!!
Von der Solidargemeinschaft wird also erwartet, dass diese für die Kosten aufkommt, die gut betuchten Bürgern durch Erlebnisfernreisen entstehen, für die sie körperlich ungeeignet sind. Und die DAK entschuldigt sich auch noch dafür, dass der MdK eine vernünftige Entscheidung getroffen hat, die im Interesse der Versichertengemeinschaft liegt.

DAK sieht auf die Finger?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 27.04.2012, 05:17 (vor 4599 Tagen) @ Kassenpatient

Das scheint hier ein Einzelfall zu sein, denn mir sind auch dutzende Fälle bekannt, wo gesetzliche Kassen Dinge erstatten, die ins Reich des Abenteuerlichen gehören. Die angesprochenen Fernreisen mit hoher Infektionsgefahr, sind kein unvermeidbares Risiko, eine private Zusatzversicherung hätte hier gegen Aufpreis versteht sich, kassenfremde Folgekosten auch nach Rückreise übernommen. Ist aber angenehmer der zahlenden Masse Kosten auf´s Auge zu drücken.

Mit der in Deutschland eingeleiteten sozialen Aufspaltung kommen aber endlich Zeiten, wo weitere Schmäckerchen und Fehlleistungen der Kassen auf den Prüfstand kommen. Da jedoch der Anteil von transferleistungsabhängigen Wählern in Deutschland stark wächst, wird auch dies eine sehr schwierige Operation. Abgesehen von Erstbehandlungen nach Alkoholabhängigkeit, für Raucher und Übergewichtige, wird man hoffentlich auch für Extremsportler den Leistungskatalog der Kassen weiter überdenken.

Finger weg von der DAK

Czauderna, Freitag, 27.04.2012, 11:45 (vor 4598 Tagen) @ Malaysia

Hallo,
im Gegensatz zu mir sind die beiden anderen User nicht bei der DAK
beschäftigt, wenn ich es nicht wäre, ich hätte genau die gleiche inhaltliche Antwort gegeben.
Gruss
Czauderna

DAK sieht aud die Finger

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 27.04.2012, 15:34 (vor 4598 Tagen) @ Czauderna

Die Kirche sollte im Dorf bleiben und falls irgendwer versucht Wissen von gesetzlich oder privat selbstnutzend abzuziehen, kann dies nur ein Irrweg sein. Warum? es gibt in Deutschland ein duales System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, bei weitgehenden Wahlfreiheiten für alle Versicherten. Wer allerdings versucht für lau die beiden Syteme auszunutzen oder gar gegenseitig auszuspielen, wird auf der Strecke bleiben.

Finger weg von der DAK

Malaysia, Freitag, 27.04.2012, 15:55 (vor 4598 Tagen) @ Kassenpatient

Schön, wenn man dann mal seine Vorurteile und Neid rausfantasieren kann(gut betucht, nicht geeignet ...).

Merke: Was Hans über Paul sagt, sagt mehr über Hans als über Paul.

DAK sieht aud die Finger

Fritz, Bayern, Dienstag, 28.08.2012, 10:00 (vor 4475 Tagen) @ Joachim Röhl

Es gibt in Deutschland ein duales System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, bei weitgehenden Wahlfreiheiten für alle Versicherten.

weitgehende Wahlfreiheit gehört ins Reich der Fabel:
Die Wahlfreiheit tritt erst ab einer gewissen Einkommensgrenze auf!
Das ganze System beruht nicht auf Wettbewerb.
Die Entscheidung für eine private Versicherung ist nicht umkehrbar.
Ein Wechsel innerhalb der privaten Versicherung nicht empfehlenswert, da Rückstellungen nicht mitgegeben werden müssen!

Wenn Müller-Brot Murks macht gehe ich zu einem anderen Bäcker. Das nennt man Wahlfreiheit!

Wo ist die Wahlfreiheit bei der Krankenkasse? :-(

DAK sieht zurecht auf die Finger

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 28.08.2012, 13:15 (vor 4475 Tagen) @ Fritz

1. Die Wahlfreiheit zu Privat besteht für alle, die unter 400,01€ oder über 50.850€ verdienen, desweiteren fast alle Selbständigen, Freiberufler, die Beamten ... und selbst wer nicht zugehörig ist, kann durch die Wahl von Kostenerstattung oder umfangreiche private Zusatztarife seine GKV einer PKV durchaus gleich stelllen.

2. In die GKV kommt man unter anderem zurück über ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis vor dem 55. Geburtstag eingegangen und ohne zeitliche Grenze über die kostenlose Aufnahme in der Familienversicherung des Ehepartners gesetzlich beides geregelt im §10 SGB V.

3. Alterungsrückstellungen werden beim Wechsel innerhalb der PKV bei Abschlüssen nach 2009 zu großen Teilen mitgegeben, für bereits vorher Versicherte lediglich in der Pflegeversicherung.

Fragen? joachimroehl@web.de

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