Patienten haben grundsätzlich Anspruch alle objektiven Befunden einzusehen. D.h. Ergebniss EEG, MRT, verordnete Medikamentation, Testergebnisse von schriftlichen Tests.
In der Psychatrie kommen zwei Probleme auf: Wo hört der objektive Befund auf und wo fängt der Subjektive an.
Und zum Zweiten (und dahinter verschanzen sich die Fachärzte gern) der Befund könnte zur Verschlechterung des Zustandes führen, und somit müsste der Patient quasi vor sich selbst geschützt werden.
Das zweite Problem lässt sich aber umgehen: Wenn nicht Sie selbst sondern ein von Ihnen beauftragter (Fach-)Arzt den Antrag auf Einsichtname stellt. Oder auch die Krankenkasse, die damit den medizinischen Dienst beauftragen kann. Fachärzte machen das oft ungern, der medizinische Dienst hat da weniger Hemmungen. Ist doch die Kontrolle der Qualität eine seiner Aufgaben.
Wenn Sie glaubhaft darlegen können, ggf. mit Zeugen, daß einiges schiefgelaufen ist, können Sie sich an Ihre Krankenkasse werden. Oder auch versuchen, einen medizinischen Gutachter einzuschalten. Oder einen kritischen Facharzt finden.