Rauswurf (Private Krankenversicherungen)

Hallo ich bins, Sonntag, 22.04.2012, 19:54 (vor 4597 Tagen)

Ende 2010 wurde ich (selbständig,inzwischen 26 Jahre lang)von einer Versicherungsmaklerin angerufen um mir ein Angebot der PKV (AXA)anzubieten.Schon bei diesem telefonischen Kontakt wies ich auf diverse Vorerkrankungen hin und sagte ihr, dass ich keine Möglichkeit sehe, von einer PKV angenommen zu werden. Auch beim ersten persönlichen Gespräch wies ich wieder auf meine Vorerkrankungen hin. Sie schrieb alles mit, wobei ich ihr sogar noch eine Erkrankung buchstabieren musste.Kurze Zeit später rief sie mich an, um mir freudig mitzuteilen, dass die AXA mich aufnehmen würde, sogar ohne Einschränkungen.Ziel war es, mir die Leistungen, die ich bis dahin bei der GKV hatte, einzufrieren, d.h.keine Leistungskürzungen mehr zu haben.Bei Vertragsabschluß hat sie nochmals meine Vorerkrankungen aufgeschrieben. Allerdings auf ein Nebenblatt.Der Vertrag begann zum 1.1.11. Im Februar 12 habe ich nun die ersten Kostenrechnungen eingereicht und um ja alles richtig zu machen, bat ich die Vertreterin mir dabei zu helfen, was sie auch tat.Im März bekam ich Post von der AXA. Sie schickten mir Formulare für meinen Hausarzt, Rheumatologen, frühere Krankenkasse und mich selbst. Außerdem noch Fomulare zur Aufhebung der Schweigepflicht.Ich habe alles sofort weitergeleitet. Anfang April wieder Post von der AXA. Dieses Mal mit dem sofortigen Rücktritt aus dem PKVvertrag.Begründung:nur da ich meinen gesundheitlichen Zustand verschwiegen hätte, wäre ein Vertrag zustande gekommen. Hätten sie vor Vertragsbeginn von meinen Vorerkrankungen gewußt, wäre ein Vertrag niemals zustande gekommen. Somit wäre ich ab sofort nicht mehr versichert und müsse meine Krankencard binnen 14 Tagen zurückschicken.Daraufhin habe ich diesem Rauswurf sofort mit dem Hinweis widersprochen, dass die Maklerin alle mir bekannten Vorerkrankungen auf einem Nebenblatt aufgeschrieben hat und ich davon ausgehe, dass sie auch alles eingereicht hat. Zudem bestehe in Deutschland eine Versicherungspflicht und solange ich keine Alternative habe, sehe ich mich weiter bei ihrer Gesellschaft als versichert an. Auf mehrfacher Anfrage bei der Maklerin sagte sie immer, sie hätte alles eingereicht.Als ich die Maklerin bat, mir doch bitte eine Kopie des Nebenblattes zu geben, antwortete sie mir: diese Unterlagen habe sie nicht mehr. Bei Antragsannahme würde sie diese immer vernichten, denn schließlich hätte sie ja nicht nur mich als Kundin, sondern Hunderte.Wenn sie alles aufbewahren würde, müsste sie bald neue Räume anmieten.Darauf bat ich sie mir ein neues Schriftstück aufzusetzen, indem sie mir bestätigt, alle Vorerkrankungen notiert und eingereicht zu haben, sagte sie: das kann ich nicht machen, das bringt mich in Teufelsküche und dann könnte man ihr einen Strick daraus drehen. Ich bin verzweifelt und weiß nicht wirklich weiter.Mittlerweile habe ich an Ombudsmann für PKV geschrieben,an den Verband für private Versicherer und an Frau Merkel.Bis zur Klärung meines Falles bin ich nicht versichert und das macht mir Angst und bedroht meine Existenz. Ich habe auch einen RAtermin, aber leider erst Anfang Mai.Mein Einjähriger Ausflug in die PKV reicht mir völlig. Ich möchte nur noch zurück in die GKV, ohne unbedingt meine Selbständigkeit, wenn auch nur für etwa ein Jahr, aufgeben zu müssen. Weiß jemand einen legalen Weg zurück?

Rauswurf

Jürgen, Montag, 23.04.2012, 18:27 (vor 4596 Tagen) @ Hallo ich bins

Hallo,
Du hast doch sicherlich den Versicherungsantrag unterschrieben und eine Durchschrift erhalten. Dort müssen alle Krankheiten aufgeführt sein, oder wenigstens ein Vermerk auf ein zusätzliches Blatt vorhanden sein.
Wenn dort bei Krankheiten "keine" oder ähnliches aufgeführt ist, hast Du den Vertrag anscheinend blind unterschrieben und bist selber schuld.
In die GKV kommst Du nur wieder zurück, wenn Du Deine Selbstständigkeit aufgibst und einen versicherungspflichtigen Job annimmst.
Aber in einem Punkt kann ich Dich beruhigen. Versicherungslos bist Du nicht. Deine PKV muss Dich auf jeden Fall im Basistarif versichern. Die Leistungen sind allerdings sehr schlecht und die Kosten recht hoch (ca. 600 Euro). Aber immerhin ist das noch besser als keine Versicherung zu haben.

Viele Grüße
Jürgen

Rauswurf

Chylla, Dienstag, 24.04.2012, 16:36 (vor 4595 Tagen) @ Hallo ich bins

Ich seh das auch so: wenn im Versicherungsvertrag der Hinweis auf ein ergänzendes Blatt enthalten ist, dann bist Du raus. Wenn das die Versicherung nicht auftreiben kann ist das deren Pech.

Ich vermute stark, daß die Maklerin das Blatt noch hat. Wenn sie es bewußt unterschlagen hat, um an eine Provision (durch einen Abschluss)zu kommen, kannst auch Du sie "in des Teufels Küche" bringen, in dem Du einfach mit einer Anzeige wegen Betrugs drohst. Solltest Du zumindest einen Zeugen für das Blatt (oder E-Mail, u.ä.) haben, hast Du auch gute Karten, dass dem nachgegangen wird.

Rauswurf

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 25.04.2012, 18:46 (vor 4594 Tagen) @ Chylla

1. Die Pflicht zur Versicherung verschafft Dir nach §193 VVG Punkt (5) und egal wie vorerkrankt, Zugang zum Basistarif bei jedem anderen Privatversicherer zum Preis von rund sechshundertdreißig Euro inklusive Pflegepflichtversicherung. Von vielen Privatversicherten oft vergessen, 630€ entspricht dem aktuellen Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenversicherung, gezahlt von Millionen dort freiwillig Versicherten!!

2. Rückwege in die GKV gibt es auch hier im Forum dutzendfach beschrieben dennoch mehrere, egal ob nun als Selbständiger, der sich für ein Jahr zum pflichtigen Angestellten macht, in die Familienversicherung der Gattin rutscht oder dem Angestellten, der die Einkommensgrenze per Gehaltssenkung, Teilzeitregelung, Auszeit oder ein Altersteilzeitmodell unterschreitet.

3. Wer klagt kann auch verlieren und wenn die Kollegin hoffentlich alles sauber notiert hat, wird sie einen ruhigen Schlaf haben, vielfach wurde auch ein Beratungsverzicht unterschrieben und dann sähe es ganz duster aus.

Rauswurf

Hallo ich bins, Mittwoch, 25.04.2012, 20:36 (vor 4594 Tagen) @ Joachim Röhl

ich habe mittlerweile ca.5 andere PKV angeschrieben und jeweils nach dem Basistarif gefragt und wurde, wenn ich überhaupt eine Antwort erhalten habe, höflich, aber bestimmt abgelehnt. Beim Bundesgesundheitsministerium gibt es ein Bürgertelefon zu verschiedenen Themen, auch für Krankenkassen. Dort hat man mir schon gesagt, daß irgendeine PKV mich aufnehmen müsste und zwar zum Basistarif und ohne Gesundheitsfragen. Das ist in der Theorie wohl richtig, aber in der Praxis werde ich dennoch nach meinem Gesundheitszustand gefragt. Wenn ich dann antworte, sie dürfen mich das nicht fragen, nehmen sie mich nicht auf. Beantworte ich aber wahrheitsgemäß die Gesundheitsfragen, nehmen sie mich auch nicht auf. So beisst sich die Katze in den Schwanz.Heute habe ich wieder Post von der AXA erhalten. Jetzt wurde meine Maklerin um Stellungnahme gebeten. Natürlich hat sie alles abgestritten.Nachdem ich den Brief gelesen hatte, habe ich versucht, sie telefonisch zu erreichen, habe ihr auf die Mailbox gesprochen, sie solle mich doch bitte zurückrufen.Natürlich ruft sie nicht zurück. Es ist zum Verrückt werden.Eine Familienversicherung kommt für mich nicht in Frage, da ich alleinstehend bin.
Trotzdem vielen Dank für die Antworten.

Rauswurf

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 25.04.2012, 20:41 (vor 4594 Tagen) @ Hallo ich bins

Anschreiben? Tip, geh doch einfach schnurstracks in die nächste Geschäftsstelle von huk und debeka oder 46 weiteren Gesellschaften und versicher Dich im Basistarif, so Du nicht bei denen rausgeflogen bist.

Rauswurf

Hallo ich bins, Mittwoch, 25.04.2012, 20:43 (vor 4594 Tagen) @ Joachim Röhl

Vielen Dank für deinen Tipp

Rauswurf

romkatzi @, Donnerstag, 26.04.2012, 11:18 (vor 4594 Tagen) @ Hallo ich bins

Die PKVen müssen Dich auch beim Basistarif nach Deinen Vorerkrankungen fragen.

Die Antwort hat aber auf die Annahme keinen Einfluss. Das dient vielmehr für die Risikobeurteilung bei eventuellen späteren Wechseln in andere Tarife.

Verweigert der Antragsteller die Auskunft, darf die Krankenversicherung die Aufnahme in den Basistarif ablehnen. (LG Hildesheim 3 O 205/10).

Also einfach Fragen beantworten und gut ists.

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