Freiwillige Pflichtversicherung - Säumniszuschläge (Gesetzliche Krankenkassen)

maya @, Solingen, Sonntag, 22.04.2012, 13:52 (vor 4599 Tagen)

hallo, ich habe folgendes Problem und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte

Im April 2008 teilte mir meine damalige Versicherung (xy) mit, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht, da mein damaliger Arbeitnehmer meine Beiträge nicht mehr abgeführt hat. Daraufhin habe ich mich umgehend mit meiner KK xy in Verbindung gesetzt und einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt.
Zu berücksichtigen ist, dass ich in dieser Zeit sowohl eine selbständige wie nichtselbständige (Arbeitszeitkonto) Beschäftigung ausgeübt habe.
Nach mehreren Nachfragen und vielen eingereichten Formularen erhielt ich dann am 21. August 2008 eine Bestätigung über die Mitgliedschaft und meine KK- Karte. Gleichzeitig sollte ich 5 Monatsbeiträge zzgl dem laufenden Beitrag bezahlen. Dazu war ich finanziell aber nicht in der Lage. Man bot mir mehrere Ratenverträge über max 5 Monate Laufzeit an- zzgl der laufenden Beiträge- , die ich aber alle abgelehnt habe, da ich die Höhe nicht aufbringen konnte. Meine Anfrage auf Kostenerstattung die in der Zeit von April bis August angefallen sind und von mir privat gezahlt wurden, wurden abgelehnt.

Im Januar 2009 fusionierte meine alte KK xy mit einer anderen. Seit diesem Zeitpunkt übernimmt die neue KK xx die Interessen meiner alten KK xy.

Ich konnte ich mit meiner neuen KK auf monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 30;- Euro einigen, die ich auch 18 Monate monatlich mit meinen laufenden Beiträgen bezahlte.
Nach 18 monaten wollte ich wissen, wieviel ich noch zu bezahlen habe und habe die 30 Euro - Raten eingestellt. Ich bekam daraufhin eine Zahlungsaufforderung meiner KK xx über 3500 Euro. Mich traf der Schlag.
Seitdem streite ich mich mit meiner KK xx über die Säumniszuschläge. Alle meine Einwände, Vorschläge usw. zur Begleichung wurden abgelehnt. Vorschläge von der KK musste ich ablehnen, da ich die offenen Restbeiträge ohne Säumniszuschläge von 550 Euro nicht sofort bezahlen konnte. Seit April 2011 ruht mein Versicherungsanspruch.

Mittlerweile bin ich chronisch krank und hatte aufgrund einer sehr seltenen Erkrankung mit dauernden Schmerzen mehrere Klinikaufenthalte u.a. 2 in Ulm 1 x Hamburg. Fahrtkosten dorthin - zur Verrechnung meiner Beitragsrückstände aus 2004 - wurden mir nicht erstattet. Ebenso werden die Kosten für einen Klinikaufenthalt nicht übernommen. Am Freitag vergangene Woche erhielt ich die Vollstreckungsankündigung.

Warum muss ich für alles meinen Kopf hinhalten? Es ist nicht meine Schuld, dass die KK xy 5 Monate braucht um mich zu versichern. Meine angefallenen Arztkosten war sie nicht bereit zu übernehmen. Darüber hinaus sind mir weitere Schäden durch meinen damaligen Arbeitgeber - 3 fehlende Monatsgehälter für die schon gearbeitet habe - entstanden, sowie 11000 Euro Verlust für Auftragsarbeiten. Von keinem habe ich irgendwelche Entschädigungen bekommen. Und mein ehemaliger Arbeitgeber hat sich in die Schweiz abgesetzt. KLASSE!

Alle meine Angebote wurden abgewiesen. Es hieß, es können keine Leistungen erbracht werden, wenn noch Beiträge offen sind. Bei meinem letzten Angebot wären keine Beiträge mehr offen. Wieso kann man mir nicht bescheinigen, dass ich die angefallenen Fahrtkosten NACH Zahlung meiner offenen Beiträge erstattet bekomme? Ich verstehe es nicht.

Ich habe auch keine Lust mehr zu irgendwas, sei es zu Zugeständnissen oder Zahlungen. Dauernd bin ich der DEPP der Nation, der nicht in der Position ist irgendwelche Rechte zu haben aber alles zahlen soll.

Was kann ich noch tun? Mit der der angekündigten Vollstreckung kann ich nur noch Insolvenz beantragen.

Freiwillige Pflichtversicherung - Säumniszuschläge

maya @, Solingen, Sonntag, 22.04.2012, 14:06 (vor 4599 Tagen) @ maya

Hinzufügen möchte ich noch, dass ich nach Bekanntgabe der KK- Zugehörigkeit im August 2008 keine Beitragszahlung versäumt habe zu bezahlen.

Freiwillige Pflichtversicherung - Säumniszuschläge

Czauderna, Sonntag, 22.04.2012, 17:25 (vor 4599 Tagen) @ maya

Hallo,
etwas zu spät, deine Meldung hier - da wird es schwierig werden etwas zu "retten" - vom Grundsatz her wäre es anders gelaufen, vom Anfang an, wenn du den Ratenzahlungsvorschlag angenommen hättest, bzw. wenn du selbst einen Vorschlag verhandelt hättest.
Wenn ein solcher Ratenzahlungsplan dann auch eingehalten wird, kommt es nicht zur Leistungsbeschränkung auf reine Notfallbehandlungen. Um den vollen Leistungsanspruch wieder zu erhalten, bleiben dir folgende Möglichkeiten - Neuverhandlung über einen moderaten Ratenzahlungsplan, diesen dann auch einhalten, das hat zur Folge, dass der komplette Leistungsanspruch wieder eingeräumt wird. Beantragung von ALG-2 - bei Bewilligung dieser Leistung gilt ab Leistungsbeginn sofort der volle Leistungsanspruch (Ob du diese Leistung beantragen bzw. beziehen kannst, das ist natürlich eine andere Sache).
Vielleicht habe ich etwas falsch gelesen, aber 3.500,00 € für 5 Monatsbeiträge, das würde bedeuten 5 mal den Höchstbeitrag incl. den aufgelaufenen Säumniszuschlägen - konntest du für den Nachzahlungszeitraum keine Einkommensnachweise erbringen weil man dich in die höchste Klasse genommen hat ?
Gruss
Czauderna

Freiwillige Pflichtversicherung - Säumniszuschläge

maya, Sonntag, 22.04.2012, 18:11 (vor 4599 Tagen) @ Czauderna

hallo, nein es handelt sich nicht um den Höchstbeitrag. im Gegenteil ich habe den ermässigten Beitragssatz. Es ging ursprünglich um 5 Beitragssätze a 170 - knapp 200 Euro. Und ja, ich habe jede Menge Vorschläge gemacht um diese Beitragssätze zu begleichen. Entweder habe ich keine Antwort bekommen oder meine Vorschläge wurden abgelehnt.

Am meisten ärgert es mich, dass meine Arztkosten im "Schwebezustand" nicht übernommen wurden ich aber trotzdem die Beiträge entrichten soll. Es ist ja nicht so, dass ich nach 5 Monaten krankenversichert werden wollte, sondern die Kasse 5 Monate brauchte um mich zu versichern. Meiner Meinung nach hätte in diesem Fall durchaus eine Kostenübernahme durch die KK erfolgen müssen. Ausserdem hatte ich zum damaligen Zeitpunkt alle Hände voll zu tun um nach dem "Untertauchen" meines Arbeitgebers nicht selber in die Pleite zu rutschen

Das einzige Zugeständnis Seitens der Kasse ist Zahlung des gesamten Betrages ohne Säumniszuschläge oder alles zahlen mit Säumniszuschlägen. Von Einnahmen knapp über dem Harzt- V Satz ist das aber nicht möglich

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