Eingetragene Lebenspartnerschaft (Gesetzliche Krankenkassen)

x-perte @, Dienstag, 17.04.2012, 22:23 (vor 4604 Tagen) @ Filanda

Hallo,

die Möglichkeit besteht. Es nennt sich dann nicht freiwillige Versicherung sondern Pflichtversicherung nach §5 Absatz 1 Nummer 13 SGB V.

Hierfür benötigt er eine Aufenthaltsgenehmigung, die mindestens 12 Monate gültig ist und wichtig ist, was er zuletzt beruflich in Moskau gemacht hat.

Für die Berechnung der Beiträge wird dein halbes Einkommen berücksichtigt.

Gruß

x-perte


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