schwerbehindertes erwachsenes Kind eines Beamten (Private Krankenversicherungen)

Klara, Freitag, 06.04.2012, 23:49 (vor 4613 Tagen)

Hallo,

ich bin 100° schwerbehindert und - inzwischen erwachsenes - Kind eines Beamten. Ich bin schon immer bei seiner Beihilfe mitversichert (80%) Und somit auch in der PKV (20%). Die Behinderung trat irgendwann im Kindesalter dann ein, nachdem ich schon mitversichert war.
Diese Mitversicherung in der Beihilfe ist so lange gegeben, solange Kindergeld-Anspruch besteht, und die besteht bei einem schwerbehinderten Kind solange, solange ich "meinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten" kann.

Ich bin durchaus nicht dumm, habe auch studiert. Allerdings kann ich aufgrund meiner Behinderung niemals richtig arbeiten. Ich betätige mich lediglich auf Mini-Job-Basis von zu Hause aus. Wohne bei meinem Vater.

Frage 1: Vor 2012 konnte man ca 8000€ pro Jahr dazuverdienen ohne den Kindergeldanspruch zu verlieren. Diese Grenze ist 2012 weggefallen - was bedeutet das nun für MEINE Beihilfe-Mitversicherung? Wieviel Geld kann ich als schwerbehindertes Kind jährlich selbst verdienen ohne den Kindergeldanspruch und somit die Mitversicherung in der Beihilfe zu verlieren? Immernoch die 8000? Oder plötzlich unbegrenzt? (kann ich mir nicht vorstellen!) Oder etwa gar nichts mehr??

Frage 2: Was passiert eigentlich wenn mein Vater irgendwann verstirbt? Was würde in diesem Fall mit meiner Beihilfe-Mitversicherung geschehen?
Gibt es eine Geldsumme die ich als "Waise" dann bekommen würde oder lande ich dann beim Sozialamt? Was passiert dann mit Beihilfe-Mitversicherung und PKV?


vielen Dank an euch!

schwerbehindertes erwachsenes Kind eines Beamten

Klara, Samstag, 07.04.2012, 21:11 (vor 4612 Tagen) @ Klara

Frage 1 habe ich inzwischen geklärt. Habe einen guten Info-Flyer bei einem Selbsthilfeverband schwerbehinderter Menschen gefunden.

Frage 2 bleibt aktuell. Sie ist zugegebenermaßen sehr speziell. Hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.

lg!

schwerbehindertes erwachsenes Kind eines Beamten

RHW, Sonntag, 08.04.2012, 22:57 (vor 4611 Tagen) @ Klara

Hallo Klara,

dann würde vom Dienstherrn des verstorbenen Vaters ein Waisengeld gezahlt und weiterhin ein Beihilfeanspruch bestehen. Beim Prozentsatz bin ich mir aber nicht sicher. Die PKV bestände weiterhin (ggf. mit veränderter Beitragshöhe).

Vielleicht gibt es hier nähere Auskünfte:

http://www.beamtentalk.de/

Gruß

RHW

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