Beitragszahlung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Sonntag, 01.04.2012, 18:35 (vor 4620 Tagen) @ Zimmermann

Hallo,
ich nehme mal an, dass Ihr keine Kinder habt.
Du nimmst die Hälfte des Bruttoeinkommens deines Ehemanns
und schon hast du die Beitragsbemessungsgrundlage für die Berechnung deiner Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrags.
Minimum kämen dann 139,63 € auf dich zu - maximal -327,04 €.
Die dazugehörigen %-Sätz sind 14,9 für die KV. und 2,2 (1,95 bei Kindern) für die PV.
Gruss
Czauderna


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