Beitragszahlung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ich nehme mal an, dass Ihr keine Kinder habt.
Du nimmst die Hälfte des Bruttoeinkommens deines Ehemanns
und schon hast du die Beitragsbemessungsgrundlage für die Berechnung deiner Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeitrags.
Minimum kämen dann 139,63 € auf dich zu - maximal -327,04 €.
Die dazugehörigen %-Sätz sind 14,9 für die KV. und 2,2 (1,95 bei Kindern) für die PV.
Gruss
Czauderna
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- Beitragszahlung -
Zimmermann,
01.04.2012, 18:07
- Beitragszahlung - Czauderna, 01.04.2012, 18:35