Nachzahlung TK (Gesetzliche Krankenkassen)

Helene @, Freitag, 30.03.2012, 18:07 (vor 4623 Tagen)

Hallo,

ich habe soeben eine Nachzahlungsaufforderung von der Techniker Krankenkasse für die letzten 4 Jahre von rund 1500 Euro erhalten.

Ich war Studentin und auch so bei der TK versichert, als ein Elternteil von mir verstorben ist. Daraufhin habe ich von zwei Versicherungen Halbwaisenrente bekommen. Von einer ca 100 Euro, wobei von dem Betrag ein Krankenkassen und Pflegeversicherungsbetrag abgebucht wurden. Von der anderen Kasse ca 500 Euro, dort wurde nichts abgebucht. Von beiden Einkünften wusste die TK und wurde regelmäßig über "Einkommensänderungen" informiert.

Jetzt bekam ich vor 2 Monaten ein Schreiben der 1. Halbwaisenrente, mit dem mir die Krankenkassen und Pflegeversicherungsbetrag von den 4 Jahren zurück gezahlt wurden. Heute bekam ich dann ein Schreiben von der TK, dass meine Versorgungsbezüge bisher nicht berücksichtigt wurden und ich doch bitte die ausstehende Differenz von ca 1500 Euro nachzahlen soll.

Mein Frage ist jetzt, ob sie das dürfen. Ich haben ja nicht aus Spaß meine Einkünfte dargelegt und eine Einzugsermächtigung erteilt. Eigentlich haben die es ja selber verpasst, die Beiträge anzupassen oder mit Forderungen auf mich zu zu kommen... Wieso muss bzw. muss ich überhaupt dafür jetzt gerade stehen?

Vielen Dank schon einmal,
Helene

Nachzahlung TK

Czauderna, Freitag, 30.03.2012, 18:14 (vor 4623 Tagen) @ Helene

Hallo,
was genau, waren das für Versicherung bzw. Renten - wäre wichtig für die weitere Beantwortung.
Gruss
Czauderna

Nachzahlung TK

Helene @, Freitag, 30.03.2012, 18:22 (vor 4623 Tagen) @ Czauderna

Das eine ist eine Kirchliche Zusatzversorgungkasse und die zweite ist der Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg (HBL-Rente Halbwaise).

Ich bin mir nicht sicher, ob das Ihre Frage beantwortet...sonst bitte einfach noch mal nachfragen!

Viele Grüße,
Helene

Nachzahlung TK

Czauderna, Freitag, 30.03.2012, 19:56 (vor 4623 Tagen) @ Helene

Hallo,
doch - ich wollte nur sichergehen, dass es sich nicht um eine gesetzliche Rente (von der Deutschen Rentenversicherung) handelt.
Ja, diese Art von Versorgungsbezug unterliegt der Beitragspflicht,
und wenn ich davon ausgehe, dass es sich bei der Studentenversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, dann hätte grundsätzlich die Zahlstelle die Beiträge an die Krankenkasse
abführen müssen. Was mich zu der Frage führt - als diese Renten bewilligt wurden, haben da die Zahlstellen nicht nach der Art der Krankenversicherung gefragt ??
Ich kenne das so, dass wir von diesen Zahlstellen die Mitteilung über die Bewilligungen erhalten und dann den Zahlstellen mitteilen, ob Beitragspflicht besteht oder nicht.
Unabhängig davon , selbst wenn hier die Zahlstelle oder auch die Krankenkasse einen Fehler in der Bearbeitung gemacht haben - innerhalb der Verjährungsfrist (4 Jahren nach Entstehung) darf die Kasse das nachfordern.
Vielleicht wäre der Einwand "Im guten Glauben verbraucht" nicht schlecht - woher sollte der Empfänger wissen, dass dafür auch Beiträge zu zahlen sind, wenn doch die Kasse sich nicht deshalb gemeldet hat. ?
Gruß
Czauderna

Nachzahlung TK

Helene @, Dienstag, 03.04.2012, 09:01 (vor 4619 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

ich habe heute mit der Krankenkasse telefoniert. Man sagte mir dort, dass sie der Aerztekammer gemeldet haben, dass sie meine Krankenkassen sind. Bis jetzt war die Krankenkasse auch davon ausgegangen, dass in dem riesigen Betrag, den sie von der Aerztekammer bekommt, auch mein Betrag enthalten ist. Ist er aber scheinbar nicht. Die Aerztekammer ueberweist also immer fuer alle die Krankenkassenbeitraege, nur scheinbar fuer mich nicht. Ich lasse mir das jetzt schriftlich von der TK geben und werde mich dann man an die Aerztekammer melden...
Mal sehen, was die Aerztekammer dazu sagt.

Viele Gruesse,
Helene

Nachzahlung TK

Helene @, Dienstag, 03.04.2012, 09:28 (vor 4619 Tagen) @ Helene

Und doch noch eine Frage. Ich habe gerade gelesen, dass ich als Student der Halbwaisenrente bekommt, entweder als Student oder als Renter versichert bin. Momentan ist es so, dass ich ganz normal als Student meine Beitraege zahle und zusaetzlich noch Abzuege von meiner Rente haben sollte. Ist das richtig so?

Viele Gruesse,
Helene

Nachzahlung TK

Czauderna, Dienstag, 03.04.2012, 10:22 (vor 4619 Tagen) @ Helene

Hallo,
ja, Versorgungsbezüge sind grundsätzlich zusätzlich beitragspflichtig bei an sich Pflichtversicherten.
Gruss
Czauderna

Nachzahlung TK

Helene @, Dienstag, 03.04.2012, 10:44 (vor 4619 Tagen) @ Czauderna

Okay, ich muss also auf die ganzen 500 Euro Abgaben zahlen oder gibt es da eine Grenze? Und wieviel muss dann gezahlt werden?

Schon mal vielen Dank fuer die Antworten - das hilft mir wirklich weiter!!!

Viele Gruesse,
Helene

Nachzahlung TK

Czauderna, Dienstag, 03.04.2012, 12:52 (vor 4619 Tagen) @ Helene

Hallo,
wenn die Gesamtversorgungsbezüge 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten, dann sind diese beitragsfrei - Derzeit wären dies 127,75 € -
Gesetzlich festgeschrieben ist das im § 226 Abs. 2 SGB V.
Gruß
Czauderna

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