Rückkehr zur GKV möglich? (Private Krankenversicherungen)

New @, Dienstag, 27.03.2012, 07:05 (vor 4624 Tagen)

guten morgen,
derzeitig bin ich Privatkrankenversichert. Ich bin Geschäftsführer und Kommandatist einer GmbH & Co. KG.
Leider sind nun alle Umsätze ausgeblieben und damit auch meine Einkünfte.
Habe keinerlei Angestellte schon seit Jahren.
Nun besteht ev. die Möglichkeit in einen Arbeitsvertrag einzusteigen, kein großes Gehalt, daher Pflichtversichert.
Würde gern das machen, kann die Firma aber erstens nicht so schnell abwickeln und zweitens würde ich diese noch bis zum Jahresende weiter führen.
Kann mit KV ablehnen?
Danke für Antwort

Rückkehr zur GKV möglich?

Czauderna, Dienstag, 27.03.2012, 08:49 (vor 4624 Tagen) @ New

Hallo,

solange der Status "hauptberuflich Selbständig" (Einkommen spielt da ggf. keine Rolle) vorliegt ist Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer und somit der Wechsel in die GKV. ausgeschlossen - selbst wenn man nicht mehr selbständig ist aber 55 Jahre und älter und in den letzten fuenf Jahren PKV-versichert war gibt es keinen Weg für eine eigene Versicherung ind der GKV.
Gruss
Czauderna

Rückkehr zur GKV möglich?

New, Donnerstag, 29.03.2012, 07:38 (vor 4622 Tagen) @ Czauderna

guten morgen
erst einmal danke für Ihre Antwort.
Wie sieht es aus wenn ich mich jetzt arbeitslos melde, habe AL-Versicherung freiwillig bezahlt, kommt man dann nicht automatisch in die gesetzliche Versicherung und wenn ich dann einen AV annehme?

MFG

Rückkehr zur GKV möglich?

Czauderna, Donnerstag, 29.03.2012, 09:08 (vor 4622 Tagen) @ New

Hallo,
mit Beginn des Arbeitslosengeldbezugs beginnt auch die Krankenversicherungsdpflicht, was den Wechsel in die GKV.
zur Folge hat - das ist richtig - diese Versicherungspflicht tritt ein, unabhängig vom Alter. Wenn nach dem ALG-Bezug dann eine Arbeitnehmertätigkeit aufdgenommen wird, dann ist auch weiterhin die GKV-Kasse zuständig - in dieser KOnstellation wäre eine Verweisung an die PKV und das verneinen der Krankenversicherungspflicht wegen des Alters nicht zulässig - meine ich - eine Rechtsgrundlage habe allerdings dafür momentan nicht zur Hand.
Gruss
Czauderna

Rückkehr zur GKV möglich?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 29.03.2012, 12:26 (vor 4622 Tagen) @ Czauderna

"Unabhängig vom Alter" gilt doch sicher nur, wenn die Anforderungen nach §6 SGB V Punkt 3a peinlichst beachtet werden. Der Extremfall hieße dann also Wiederaufnahme eines Selbständigen kurz vor seinem sechzigsten Geburtstag nach betrieblicher Pleite, wenn er zumindestens den einen und letzten Tag vor seinem 55. in einer GKV Mitglied war und seinerzeit der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung beigetreten ist.
Die Arbeitslosenversicherung selbst kostet aktuell zwar 76,65€ im Westen bzw. 67,20€ in Mitteldeutschland und den Ostbezirken Berlins, rechnet sich aber unter anderem auch wegen üppiger Geldleistungen von bis zu 1400€ monatlich. Andernfalls bliebe nur der entblößender Gang zum Jobcenter und HIV.

Rückkehr zur GKV möglich?

New, Donnerstag, 29.03.2012, 15:54 (vor 4622 Tagen) @ Joachim Röhl

Dank wieder mal
habe heute den Antrag auf AL gestellt, aber dafür einen riesigen Berg von Formularen erhalten. Auch benötige ich eine Einverständniserklärung der PKV mich aus dieser wegen AL zu entlassen. Jetzt bin ich mal gespannt. Bin ja erst 48 Jahre jung.

MfG

Rückkehr zur GKV möglich?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 29.03.2012, 18:21 (vor 4622 Tagen) @ New

Leistungen nach ALG I bekommst Du ganz unkompliziert, wenn Du wie viele Einzelunternehmer mit einer Gewerbeabmeldung wedeln kannst und die Geschäftstätigkeit komplett eingestellt hast. Ist bei Deiner Firmenkonstellation nicht einfach alles so hotzplotz runterzufahren, aber auch bei Umsatzeinbrüchen tritt die Arbeitslosenversicherung ein. In der PKV könntest Du als Arbeitsloser verbleiben, wenn Du länger 5 Jahre privatversichert warst und Dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien läßt. Willst Du aber nicht und somit wirst Du ab erstem Tag Leistungsbezug pflichtversichert, jede PKV muss, dies schriftlich nachgewiesen, den Vertrag innerhalb von 3 Monaten gemäß §205 (2) VVG aufheben.

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