Versorgungsbezüge und Familienmitversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Lynda, Freitag, 23.03.2012, 10:04 (vor 4633 Tagen)

Hallo Versicherungsprofis :-)

ich bin familienversichert, meine Einkünfte liegen zur Zeit unter der der erlaubten Grenze von 375,00 € monatlich. Ende des Jahres wird eine Direktversicherung fällig. Deshalb muss ich mir für 10 Jahre einen fiktiven Versorgungsbezug von ca. 200,00 € pro Monat anrechnen lassen. Damit liege ich oberhalb der Freigrenze.
Meine Fragen: Endet damit meine Familienversicherung? Muss ich mich freiwillig versichern? Oder werde ich Pflichtmitglied?

Danke Euch schon mal vorweg für eine Antwort.
Grüße Lynda

Versorgungsbezüge und Familienmitversicherung

Czauderna, Freitag, 23.03.2012, 10:49 (vor 4633 Tagen) @ Lynda

Hallo,
richtig, es muss eine eigene (freiwillige) Versicherung hergestellt werden weil die Einkommensgrenzen für die Familienversicherung überschritten werden.
Gruss
Czauderna

Versorgungsbezüge und Familienmitversicherung

RHW, Sonntag, 25.03.2012, 17:48 (vor 4631 Tagen) @ Lynda

Hallo Lynda,

bei der Familienversicherung kommt es nach § 10 SGB V und § 16 SGB IV entscheidend auf das Steuerrecht an:

Abfindungen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von Versorgungsbezügen aufgrund der Beamtengesetze sind steuerfrei nach § 3 Nr. 3 EStG und daher nicht als
Gesamteinkommen zu berücksichtigen. Die sich aus den Abfindungen eventuell ergebenden Einnahmen (z. B. Einkünfte aus Kapitalvermögen) zählen hingegen zum Gesamteinkommen.
Abfindungen aus Lebensversicherungsverträgen gehören in der Regel noch nicht zu den Einkünften im Sinne des EStG, so dass sie nicht beim Gesamteinkommen zu berücksichtigen
sind.

Quelle: Gesamteinkommen bei der Familienversicherung

-> Punkt 2.1.4.1

Wenn das Finanzamt bestätigt, dass die Abfindung nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften zählt (unabhängig von einer tatsächlichen Steuerpflicht!), kann die Familienversicherung m.E. weiterhin bestehen bleiben.

Sonst kostet die eigene Mitgliedschaft 147 Euro monatlich (Kinderlose: 150 Euro).

Gruß

RHW

Versorgungsbezüge und Familienmitversicherung

Czauderna, Sonntag, 25.03.2012, 19:56 (vor 4631 Tagen) @ RHW

Hallo RHW,
ich denke das war schon in der Frage beantwortet, 200,00 € mtl.
als Versorgungsbezug angerechnet.
Gruss
Czauderna

Versorgungsbezüge und Familienmitversicherung

RHW, Sonntag, 25.03.2012, 20:03 (vor 4631 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

beim Thema Renten gehen Steuer- und Krankebnversicherungsrecht sehr auseinander.

Evtl. ist meine Klarstellung hilfreich. Wenn der Punkt durch den Fragesteller schon eindeutig geklärt war, kann meine Anmerkung auch nicht schaden.

Nach meiner Erfahrung lassen sich auch Krankenkassenmitarbeiter in diesem Bereich leicht verwirren (das ist nicht auf dich bezogen!!!).

Gruß

RHW

Versorgungsbezüge und Familienmitversicherung

Czauderna, Montag, 26.03.2012, 08:20 (vor 4631 Tagen) @ RHW

HAllo RHW,

dachte ich mir auch schon, dass du das als Ergänzung gemeint hast, war dann auch wichtig und richtig.
Gruss
Czauderna

Versorgungsbezüge und Familienmitversicherung

Lynda, Montag, 26.03.2012, 19:09 (vor 4630 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,
hallo RHW,

danke für eure detailierten Kommentare :-) . Nun muss ich noch einmal genauer fragen: Zählt mein fiktiver Versorgungsbeitrag von 200,- € als Einkommen? Wenn ja, dann liege ich über der Freigrenze von 375,- € pro Monat für Familienversicherte. Wenn nein, dann könnte man so argumentieren: Beitrag auf den Versorgungsbezug muss gezahlt werden, da aber das Einkommen (steuerlich betrachtet) unter 375,- € bleibt, besteht die Familienversicherung weiter?

Grüße
Lynda

Versorgungsbezüge und Familienmitversicherung

Czauderna, Montag, 26.03.2012, 19:43 (vor 4630 Tagen) @ Lynda

Hallo,
wie schon geschrieben, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht sind unterschiedlich und deine 200,00 € sind nicht fiktiv sondern real als Versorgungsbezug von der Kasse festgestellt worden, oder
hast du darüber keinen Bescheid erhalten ??
Gruss
Czauderna

Versorgungsbezüge und Familienmitversicherung

Lynda, Montag, 26.03.2012, 19:51 (vor 4630 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

nein, noch nicht, die Lebensversicherung wird erst Ende 2012 fällig. Ich weiß also noch nicht, wie meine Krankenkasse das sieht und ob sie meine Familienversicherung beenden will.

Grüße
Lynda

Versorgungsbezüge und Familienmitversicherung

Czauderna, Montag, 26.03.2012, 20:45 (vor 4630 Tagen) @ Lynda

Hallo,
wenn du willst, kannst du bereits heute der Kasse mal die Unterlagen über die Direktversicherung zukommen lassen und den Anteil der Versorgungsbezüge errechnen lassen - dann kannst du dich schon darauf vorbereiten.
Gruss
Czauderna

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