KK-Nachzahlung, Freelancer, Expat (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 26.03.2012, 04:55 (vor 4624 Tagen) @ RHW

Stand doch geschrieben, daß er schon nach zwei Jahren in eine reguläre und weitaus teuere zeitlich unbefristete PKV wechseln kann ohne auch dann irgendwelche Strafbeiträge leisten zu müssen. Steht ihm ebenso frei auf dem für EU-Ausländer geöffneten Arbeitsmarkt jederzeit in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu wechseln. Schon bei einem Bruttolohn von 401€ werden nur 127€ komplette Sozialabgaben inklusive Arbeitgeberanteil in der GKV ganz ohne Gesundheitsprüfung fällig. Wo Problem?


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