Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung? (Krankenkassenrecht)

ccstolz, Samstag, 17.03.2012, 00:17 (vor 4633 Tagen)

Hallo, ich habe schon viel gelesen, aber bin mir immer noch nicht sicher...

Ich bin seit 7 Jahren mit einem Nagelstudio selbständig. Seitdem bin ich in der PKV versichert, da mein Mann Beamter ist und ich somit bis zu einem Verdienst von 18000 EUR/Jahr beihilfeberechtig bin.

Jetzt sind die Kinder größer und ich möchte zusätzlich einen Teilzeit-Job (ca 10 Std/Woche) annehmen.
Ich möchte aber gerne in der PKV versichert bleiben. Kann ich eine GKV Befreiung beantragen?

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe...

Claudia

Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung?

RHW, Samstag, 17.03.2012, 14:00 (vor 4632 Tagen) @ ccstolz

Hallo,

entscheidend ist, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist.

Wenn die Selbständigkeit hauptberuflich ist, wird man als Arbeitnehmerin nicht versicherungspflichtig. Es sind dann nur Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu zahlen. Man bekommt vom Arbeitgeber aber auch keinen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist, wird man als Arbeitnehmerin versicherungspflichtig. Eine Befreiung von dieser Versicherungspflicht ist nicht möglich.

Die gesetzliche Krankenkase entscheidet, ob die Selbständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist. Am besten der Krankenkasse immer wieder in kurzen Abständen, die Verhältnisse darlegen und eine schriftliche Entscheidung verlangen.

Schlimmstenfalls könnte sonst rückwirkend Versicherungspflicht festgestellt werden und ggf. bestehen dann PKV und GKV zeitgleich.

Gruß

RHW

Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung?

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 17.03.2012, 16:55 (vor 4632 Tagen) @ RHW

Falls die Dich umarmende Kasse auf unterschiedliche Rundschreiben verweist und Du dennoch in der PKV bleiben möchtest, kalkuliere einfach mal durch: mit einer Angestellten bei nur 401€ Bruttogehalt wirst Du automatisch als hauptberuflich! Selbständige eingestuft. Falls das Arbeitsverhältnis jedoch nicht real sein sollte, enstehen Dir lediglich Sozialabgaben in Höhe von 126€ monatlich.

Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung?

Czauderna, Samstag, 17.03.2012, 17:16 (vor 4632 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
ich denke, soweit muss es erst gar nicht kommen.
wenn jemand hauptberuflich selbständig bleiben will, dann
genügt eine entsprechende Erklärung gegenüber der Kasse, was Arbeitszeit und (zu erwartendes) Einkommen angeht - immer vorausgesetzt, das überhaupt eine Kasse zu einer Prüfung zum Zuge kommt. Meist sind die Fälle umgekehrt - der Betreffende will unbedingt als Angestellter gelten - aber so, ich kenne jedenfalls keinen Fall aus meiner Praxis wonach ein PKV-Versicherter Selbständiger gegen seinen Willen als Angestellter in die GKV gezwungen wurde.
Gruss
Czauderna

Selbständig und zusätzlich Teilzeit, GKV Befreiung?

GKVler, Samstag, 17.03.2012, 21:26 (vor 4632 Tagen) @ Joachim Röhl

Falls das Arbeitsverhältnis jedoch nicht real sein sollte, enstehen Dir lediglich Sozialabgaben in Höhe von 126€ monatlich.

zuzüglich einklagbare Lohnkosten in Höhe von 401 € und bei einem fingierten Beschäftigungsverhältnis die Gefahr eines Besuchs von Staatsanwalt und Finanzamt....

und wenn jetzt der Joachim Röhl entgegnet, dass das übertrieben ist: es gibt ein Sprichwort, wonach bei Geld die Freundschaft aufhört.

wie schon die Vorredner geschrieben haben: es gibt auch legale Möglichkeiten, damit eine Selbständigkeit hauptberuflich bleibt. z. B. wenn die Arbeitszeit (inkl. Bürotätigkeiten) in der selbständigen Tätigkeit höher ist als in der Beschäftigung. Du hast da durchaus Gestaltungsmöglichkeiten. Lass dich am besten beraten, z. B. vom Steuerberater, von der IHK oder von einer Krankenkasse.

Gruß
GKVler

Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO?

ccstolz, Sonntag, 18.03.2012, 10:56 (vor 4631 Tagen) @ RHW

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten! Ich muss mich also befreien lassen...


Wo soll ich das denn beantragen??

Ich habe ja seit 7 Jahren keine GKV, soll ich jetzt einfach irgendeine Kasse anschreiben???

Ich müsste mich von jemandem befreien lassen, wo ich gar nicht "drin" bin?

Lieben Dank für Eure Mühe!!!:-)

Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO?

Czauderna, Sonntag, 18.03.2012, 11:45 (vor 4631 Tagen) @ ccstolz

Hallo,
du solltest das erst einmal deinem Arbeitgeber überlassen.
Er ist schließlich für die korrekte Anmeldung bei einer Krankenkasse zuständig. Benenne ihm eine für die Anmeldung.
Ob du ihm sagst, dass du auch selbständig tätig bist, das ist deine Sache. Nach der Anmeldung wirst du einen Fragebogen (Aufnahmeantrag) von der gewählten Kasse erhalten. Dort wird u.a.
auch nach einer selbständigen Tätigkeit gefragt und die beantwortest du mit ja - dann läuft die Sache schon.
Alternativ kannst du natürlich auch direkt zu einer Kasse gehen und dort einen Aufnahmeantrag stellen, in dem du eben angibst dass du auch selbständig bist - die Kasse wird (muss) dann eine Prüfung vornehmen und entscheiden ob du jetzt Arbeitnehmer oder weiterhin selbständig bist.
Gruss
Czauderna

Selbständig und TZ, GKV Befreiung? ABER WO?

HM_Frank, Freitag, 20.04.2012, 11:49 (vor 4599 Tagen) @ Czauderna

Genau, doppelt musst du in diesem Fall nicht versichert sein.

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