Krankentagegeld ab 7.Woche für Selbstständige (Gesetzliche Krankenkassen)

Jasmin @, Freitag, 16.03.2012, 08:43 (vor 4641 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich bin selbstständige Physiotherapeutin mit freiwilliger gesetzlicher Versicherung und Anspruch auf Krankentagegeld ab der 7.Krankeheitswoche. Bin jetzt schon seit 4 Monaten mit Burn Out krankgeschrieben und die KK weigert sich zu zahlen, da ich einen weiter laufenden Betrieb habe. Mein Team ist allerdings zu klein, um mich mitzufinanzieren. Habe meine ganzen Ersparnisse verbraucht und jetzt schon 7000,00€ Kredit aufnehmen müssen und muss jetzt einen Vergleich von der Steuerberaterin aufstellen lassen, um Widerspruch einzulegen, was mich allerdings wieder mal locker einen 1000er kostet. Kennt sich einer mit der Gesetztesgrundlage aus? Es ist doch nicht fair, dass man auch noch dafür bestraft wird, dass man Arbeitsplätze schafft und meine Mitarbeiter können doch nunmal garnichts für meine gesundheitliche Verfassung. Die stehen voll und ganz hinter mir und arbeiten so zuverlässig weiter und wenn nicht bald was kommt muss ich die Praxis schliessen. Das ist alles so unfair und fördert auch nicht meine Genesung...Falls jemand einen Tip hat würde ich mich freuen.

Krankentagegeld ab 7.Woche für Selbstständige

Czauderna, Freitag, 16.03.2012, 16:53 (vor 4640 Tagen) @ Jasmin

Hallo,
Krankengeld für Selbständige wird gezahlt, wenn wegen der Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkommen entgeht. Das dem so ist bestätigt der Versicherte durch seine Erklärung, entweder bei Wahl der Krankengeldklasse oder wenn eben die Krankengeldzahlung ansteht. Die Kasse muss dies so akzeptieren !!!
Beweisen kann das ein Selbständiger sowieso nicht direkt.
Allenfalls könnte dies der Einkommenssteuerbescheid für dieses Jahr belegen.
Die Erklärung ist auch schlüssig, wenn z.B. während der Erkrankung
ein Ersatzmitarbeiter eingestellt werden muss oder wenn die
Betriebseinnahmen rückläufig sein werden - du schreibst ja, dass du schon Kredite aufnehmen musst. Deine eigene Arbeitskraft kannst in der Höhe eines Bruttogehaltes eines deiner Mitarbeiter
durchaus bewerten.
Mein Rat - Widerspruch einlegen, wobei ich davon ausgehe, dass die Kasse die Ablehnung der Krankengeldzahlung schriftlich mit einer Rechtsgrundlage und einer Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt
hat.
Dem Widerspruch einen Krankengeldauszahlschein (kann man im Internet downloaden), vom Arzt bestätigt, beifügen.
Gruss
Czauderna

Krankentagegeld ab 7.Woche für Selbstständige

RHW, Freitag, 16.03.2012, 22:42 (vor 4640 Tagen) @ Czauderna

Hallo Jasmin,

das gesetzliche Krankengeld beträgt 70% des Verdienstausfalls. Obergrenze ist aber immer der Betrag, von dem die bisherigen Beiträge berechnet wurden. Der Rest ist dann eine Frage der Nachweise bzw. Glaubhaftmachung.

Den Steuerberater würde ich versuchen zu sparen. Ggf. mit dem Terminplaner, wer hat wann welche Patienten behandelt. Wenn erkennbar ist, das man selber genau so oft wie ein Vollzeit-Angestellter behandelt, ist das eine gute Basis für den Verdienstausfall.

Wenn nicht das gesetzliche Krankengeld, sondern ein Wahltarif gewählt wurde, gelten die Bedingungen dieses Tarifs. Diese können je nach Krankenkasse sehr unterschiedlich sein.

Bei Problemen hgilft manchmal das Zauberwort Aufsiichtsbehörde:

Beschwerden

Gruß

RHW

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