Krankentagegeld ab 7.Woche für Selbstständige (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Freitag, 16.03.2012, 22:42 (vor 4636 Tagen) @ Czauderna

Hallo Jasmin,

das gesetzliche Krankengeld beträgt 70% des Verdienstausfalls. Obergrenze ist aber immer der Betrag, von dem die bisherigen Beiträge berechnet wurden. Der Rest ist dann eine Frage der Nachweise bzw. Glaubhaftmachung.

Den Steuerberater würde ich versuchen zu sparen. Ggf. mit dem Terminplaner, wer hat wann welche Patienten behandelt. Wenn erkennbar ist, das man selber genau so oft wie ein Vollzeit-Angestellter behandelt, ist das eine gute Basis für den Verdienstausfall.

Wenn nicht das gesetzliche Krankengeld, sondern ein Wahltarif gewählt wurde, gelten die Bedingungen dieses Tarifs. Diese können je nach Krankenkasse sehr unterschiedlich sein.

Bei Problemen hgilft manchmal das Zauberwort Aufsiichtsbehörde:

Beschwerden

Gruß

RHW


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