Anwartschaft bei der GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, Donnerstag, 15.03.2012, 17:57 (vor 4637 Tagen) @ Michael

Hallo,

in der GKV gibts keine kleine oder große Anwartschaft oder?

Ja, in der GKV gibt es nur diese eine Art der Anwartschaft (bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich).

wenn man eine private BU-Rente bekommt, sind dann auch 15,5% fällig?
wenn man noch hohe Zinsen bekommt aus Kapitalvermögen, geht das mit in die Berechnung für den GKV-Beitrag?

Wenn man während des Beruflebens entsprechende GKV-Versicherungszeiten erworben hat (nämlich 90% GKV in der 2. Hälfte des Berufslebens), braucht man in der KVdR nur Beiträge aus der gesetzlichen Rente, aus rentenähnlichen Einnahmen (z.B. Betriebsrente, Direktversicherungen über den Arbeitgeber, Zusatzrenten u.ä.) und aus Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zu zahlen. Eine private Rente, die keine Direktversicherung ist/war, gehört dann nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.

Wenn man die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt (z.B. wegen PKV-Zeiten oder Versicherungszeiten im außereuropäischen Ausland), hat man aus (fast) allen Einnahmen Beiträge zu zahlen.
Aus einer privaten BU-Rente und Zinsen sind dann vom Versicherten alleine 14,9% Beitrag zu zahlen (+Pflegeversicherung).Alle Einnahmen zusammen werden höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3825 Euro berücksichtigt.

Gruß

RHW


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