Ablehnung Implantate (Private Krankenversicherungen)

Joachim @, Donnerstag, 15.03.2012, 14:04 (vor 4639 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit meiner privaten Krankenversicherung (DKV).

Ich habe mir im Januar 3 Zähnen ziehen lassen müssen, die nicht haltbar waren.

Im Nachgang zum Zahnentfernen (da sowieso nicht haltbar) habe ich einen KV bei der DKV hinsichtlich Zahnersatz (Implantate) eingereicht.

Selbetverständlich wurden bisher noch keine Implantate gesetzt oder sonstige Vorarbeiten durchgeführt; ich warte schön brav auf die Zusage / Absage meiner PKV.

Kostenrahmen Implantate: ca. 30.000,00

Heute bekam ich nun die Absage meiner PKV mit dem Hinweis, dass Implantate medizinisch nicht indiziert seien und ich nur Zahlung hinsichtlich einer Brücke bekommen würde.

Meine Frau (ebenfalls privat bei der DKV) hat damals (vor drei Jahren) zwei Implantate bekommen und meine Mutter (andere private Versicherung) sogar mehrere.

Zur Zeit herrscht bei mir kein zwingender Handlungsbedarf; daher würde ich auch eine längere Auseinandersetzung mit der DKV auf mich nehmen.

Kann mir einer in diesem Forum weiterhelfen, welche nächsten Schritte ich unternehmen kann / sollte.

Lieben Dank bereits im Voraus.

Joachim

Ablehnung Implantate

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 15.03.2012, 17:58 (vor 4639 Tagen) @ Joachim

Das ist eine ganz heiße Kiste, leider hast Du nicht erwähnt in welchem Tarif Du versichert bist? Gibt nämlich auch jene, wo selbst Europas größter Privatversicherer nicht oder nur in den zahnlosen Unterkiefer erstattet - Stichwort geschlossene Billigtarife. Weiterhin ist die Frage interessant, wie jung und frisch der Vertrag und damit auch die Beantwortung der Gesundheitsfragen sind?

Zudem und aus Thailands Ferne betrachtet scheint mir eine geschlosssene Dreierversorgung im mittleren fünfstelligen Bereich schon etwas exorbitant. Da in den letzten Jahren vor allem ausufernde Zahnarztkosten auch bei der der dkv zum Kostenproblem wurden, prüft man fast alles was vertragsfrisch und oder überteuert erscheint. Im Gegenzug verteilte die Zahnärzteschaft nicht grundlos die "Gelbe Zitrone" an den Versicherer. Was tun? Prüfen, ob die Kosten für Anwalt, Gutachter und folgende Instanzen durch einen Rechtschutzversicherer getragen werden und im Erfolgsfalle die Brückenversorgung später entfernen.

Privat würde ich mir definitiv zwei weitere Kostenvoranschläge einholen, habe schon bei einem einzigen HKP für eine Versorgung an 1.4 von drei Implantologen Unterschiede um die 30 Prozent feststellen können und spreche hier nicht über Ersatz aus Fernost. Ich habe aber ein Dutzend Privatversicherter, die genau in dieser Situation einen Zweistundenflug mit ihrer Versorgung verbinden und sich deutsches Material mit europäischen Garantien am Sonnenstrand eingesetzt haben. Ist ratsam vor allem dann, wenn man warum auch immer zum Selbstzahler wird oder Kassenpatient mit hohen Ansprüchen ist. Lass von Dir hören.

Ablehnung Implantate

Joachim @, Dienstag, 20.03.2012, 11:42 (vor 4634 Tagen) @ Joachim Röhl

Schon mal vorab vielen Dank für die Kommentierung.

Ich bin ganz klassisch privat versichert (im Rahmen einer Gruüüenversicherung für Freiberufler). Ich habe insbesondere keinen Basisvertrag und so etwas.

Ich bin bei der DKV seit ca. 25 Jahren versichert (unterbrochen durch Zeiten, in welchen ich gesetztlich pflichtversichert war (wegen zu geringem Einkommen, z.B. bei der Promotion). In dieser Zeit habe ich immer einer Anwartschaft gehabt und fleissig jeden Monat dafür viel Geld bezahlt, so dass ich jederzeit ohne Gesundheitscheck zu alten Konditionen zurück konnte.

Die jetztige Versicherung läuft ununterbrochen seit 10/2003 (davor habe ich promoviert und die Anwartschaft gehabt).

Wie gesegt, ich würde es auch auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, bin mir aber nicht sicher, wie ich vorgehen soll.

Ablehnung Implantate

romkatzi @, Dienstag, 20.03.2012, 15:38 (vor 4634 Tagen) @ Joachim

Hi, 30.000 € sind wirklich ein Riesenbatzen. Ist aber natürlich immer davon abhängig was gemacht werden soll (Sinuslift oder nicht, Knochenaufbau...).

Um die medizinische Notwendigkeit zu beurteilen, braucht man die Modelle und die Röntgenbilder, geht also von hieraus nicht.

Hier aber kannst Du mal sehen, wieviele Implantate denn nnormalerweise begraucht werden: http://www.implantate.com/zahnimplantate.php.

Selbst wenn aber die medizinische Notwendigkeit doch noch bestätigt wird, wird Dir wohl ein ganz schöner Betrag selber bleiben, da viele Tarife hier Höchstgrenzen pro Jahr haben (Näheres kann man ohne genaue Angaben des Tarifs nicht sagen).

Und letztendlich: Wenn einem drei Zähne auf einmal flöten gehen, ist das fraglich, ob die frischen schönen Implantate nicht auch bald das selbe tun. Das hatte ja einen Grund, dass hier was nicht mehr erhaltungswürdig war.

Ablehnung Implantate

Chr.Zöllner, Dienstag, 20.03.2012, 16:42 (vor 4634 Tagen) @ romkatzi

Hallo!
Der HK-Plan sprengt aber auch bei weitem alles was ich in meinen 13 Berufsjahren erlebt habe. Aber ich kenne Ihren spezifischen Fall nicht & erlaube mir daher kein Urteil. Vielleicht steht der Zahnarzt bei div. Versicherern bereits auf der Roten Liste. Würde der Einfachheit halber und wg. der zeitlichen Prämisse die DKV kontaktieren & mir die Adresse eines ZA geben lassen, welchen die DKV als "Glaubwürdig" erachtet. Wenn Ihnen da in Ihrer Region von der DKV keiner nahe gelegt wird, suchen Sie sich auf eigene Faust einen ZA und lassen sich dort einen HK-Plan erstellen.

LG

Ablehnung Implantate

Yipsi, Sonntag, 12.08.2012, 13:47 (vor 4489 Tagen) @ Joachim

Hallo Joachim,

da ich zur Zeit auch in Behandlung mit Zahnersatz bin denke ich kann ich dir weiterhelfen.

1. Der Kostenvoranschlag über 30000 Euro ist definitiv zu hoch.
Ein Implantat mit Einzelkrone kostet zwischen 2000-3000Euro.
Bei einer 3er-Versorgung wären das nach oben gerundet 10000Euro
Hier hätte die DkV sogar den sog. "Wucher-Paragraphen" nach BGB"
ziehen können.
Am besten holst du 2 andere Kostenvoranschläge ein
2. Die PkV leistet
a) medizinisch Notwendigkeit (entscheidet dein Arzt) und ist jede
für die Heilung geigenete und med. anerkannte Behandlungsmethode,
also auch Implantate etd.
b) was in deinem Zahntarif geleistet wird (Implatate beinhaltet?
siehe
http://www.drfrank.de/de/22/privatversicherungen.html

Die PKV kann nicht und schon gar nicht im Nachhinein Kostenerstattung ablehnen, weil die Behandlungsmethode ihr zu teuer ist oder eine andere Behandlungsmethode günstiger bzw. ebenalls möglich wäre.
Hierüber geben die Versicherungsbedingungen, auch nicht die Musterbedingungen nicht her!
Dies hiesse ja in letzter Konsequenz, daß die PkV die Behandlungsmethode entscheiden würde und nicht dein Arzt bzw.
die PkV wenn sie will nur die günstigsten Leistungen (z.B. wie bei ges. Kasse) leistet.
Da hier eine Systematik bei best. Kassen erkennbar ist, aus finanziellen Gründen Leistungen abzulehnen würde ich mich dagegen wehren!
Ombudsmann, Rechtsanwalt!
Ist eine Frechheit von der DkV die Leistung mit der Begründung
der fehlenden "med. Notwendigkeit" abzulenen!
Meine gute Werbung für die DkV!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hoffentlich lesen viele die eine Versicherung suchen deinen Betrag.

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