Anwartschaft bei der GKV? (Gesetzliche Krankenkassen)

Michael, Mittwoch, 14.03.2012, 19:07 (vor 4642 Tagen)

Hallo,

wollte mal fragen ob es bei der GKV auch eine Anwartschaft gibt und wenn ja wie hoch diese ist. Gibt es da Unterschiede zur Anwartschaft gegenüber der PKV, Dauer etc.?

Anwartschaft bei der GKV?

RHW, Mittwoch, 14.03.2012, 20:06 (vor 4642 Tagen) @ Michael

Hallo,

die Anwartschaft in der GKV kostet 46 Euro monatlich (Beitrgshöhe unabhängig vom Ehegatteneinkommen). Sie ist möglich bei Auslandsaufenthalten, Zeitsoldaten, Gefängnisaufenthalten etc.

Sie beinhaltet ein Rückkehrrecht in die GKV (auch für Beamte oder Arbeitnehmer mit mehr als 4237 Euro brutto oder als Selbständige mit Krankengeldanspruch). Daneben kann sie nach derzeitiger Rechtslage für Rentner den günstigen KVdR-Beitrag sichern (keine Beiträge aus Miet- und Zinseinnahmen und privaten Lebensversicherungen).

§ 240 SGB V

Gruß

RHW

Anwartschaft bei der GKV?

Michael, Mittwoch, 14.03.2012, 23:17 (vor 4642 Tagen) @ RHW

danke erstmal für die Antwort. Noch ein paar Fragen:

in der GKV gibts keine kleine oder große Anwartschaft oder?
wenn man eine private BU-Rente bekommt, sind dann auch 15,5% fällig?
wenn man noch hohe Zinsen bekommt aus Kapitalvermögen, geht das mit in die Berechnung für den GKV-Beitrag?

Anwartschaft bei der GKV?

RHW, Donnerstag, 15.03.2012, 17:57 (vor 4641 Tagen) @ Michael

Hallo,

in der GKV gibts keine kleine oder große Anwartschaft oder?

Ja, in der GKV gibt es nur diese eine Art der Anwartschaft (bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich).

wenn man eine private BU-Rente bekommt, sind dann auch 15,5% fällig?
wenn man noch hohe Zinsen bekommt aus Kapitalvermögen, geht das mit in die Berechnung für den GKV-Beitrag?

Wenn man während des Beruflebens entsprechende GKV-Versicherungszeiten erworben hat (nämlich 90% GKV in der 2. Hälfte des Berufslebens), braucht man in der KVdR nur Beiträge aus der gesetzlichen Rente, aus rentenähnlichen Einnahmen (z.B. Betriebsrente, Direktversicherungen über den Arbeitgeber, Zusatzrenten u.ä.) und aus Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zu zahlen. Eine private Rente, die keine Direktversicherung ist/war, gehört dann nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.

Wenn man die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt (z.B. wegen PKV-Zeiten oder Versicherungszeiten im außereuropäischen Ausland), hat man aus (fast) allen Einnahmen Beiträge zu zahlen.
Aus einer privaten BU-Rente und Zinsen sind dann vom Versicherten alleine 14,9% Beitrag zu zahlen (+Pflegeversicherung).Alle Einnahmen zusammen werden höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3825 Euro berücksichtigt.

Gruß

RHW

Anwartschaft bei der GKV?

Michael, Samstag, 24.03.2012, 01:12 (vor 4633 Tagen) @ RHW

Hallo,

danke für die Antwort. Es gibt keine GKV-Vorversicherungszeiten. Derzeit ist meine PKV noch günstiger als die GKV, aus diesem Grund werde ich die PKV vorerst behalten. Ich habe die Option den Beitragsentlastungstarif abzuschließen. Mir ist dieses Risiko aber zu hoch, denn falls die Beiträge bis zum 65. Lebensjahr zu hoch werden, möchte ich noch spätestens vor meinem 55. Lebensjahr in die GKV wechseln un dann wären die Beiträge für den Beitragsentlastungstarif verloren. Anstatt den Beitragsentlastungstarif zu zahlen, würde ich diesen Betrag anderweitig anlegen und hätte dann später eine GKV, die günstiger ist als die PKV und noch Kapitalvermögen. Tritt denn sofort Versicherungspflicht ein wenn ich mehr als 400 Euro verdiene oder erst nach 12 Monaten? Laut mündlicher Aussage einer GKV wird nachgeprüft was höher ist, die private BU-Rente oder das Einkommen und dann wird entschieden ob ich in die GKV zurück kann, ist das korrekt?

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum