Wahltarif kündigen und später wieder beantragen? (Gesetzliche Krankenkassen)

GesetzlicherKunde, Montag, 12.03.2012, 19:31 (vor 4644 Tagen)

Hallo,

bin bei einer GKV versichert und habe einen Wahltarif abgeschlossen. Der Vertrag läuft im Sommer aus.

Ich habe nun bei der Kasse angefragt, ob es möglich ist, den Wahltarif zunächst zu kündigen und nach ca. 2-3 Monaten wieder neu zu beantragen, und falls dies möglich ist, welche Nachteile ich hätte.

Die Kasse sagt mir, daß ich den Wahltarif nicht mehr neu beantragen könnte und sprach noch davon, daß ich meine Leistungsbezüge nicht genau nach Vertragslaufzeiten abstimmen dürfe.

Stimmt das?

Wahltarif kündigen und später wieder beantragen?

Justus, Dienstag, 13.03.2012, 10:12 (vor 4643 Tagen) @ GesetzlicherKunde

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Wahltarif kündigen und später wieder beantragen?

FreundVonJustus, Dienstag, 13.03.2012, 15:11 (vor 4643 Tagen) @ Justus

Solche Leute wie Du sind der Grund, weshalb dieses Forum immer unattraktiver wird.

Hätte ich eine Antwort für den Threadersteller, so würde ich sie geben. Hätte ich keine (so wie Du), wäre ich lieber ruhig.

Wahltarif kündigen und später wieder beantragen?

Czauderna, Dienstag, 13.03.2012, 16:28 (vor 4643 Tagen) @ GesetzlicherKunde

Hallo,
wenn die Bindungsfrist abgelaufen ist gelten die normalen Kündigungsbedingungen, von daher spricht eigentlich nichts dagegen (ausser vielleicht einer entsprechenden Satzungsregelung), die es verhindern könnte, einen neuen Wahltarif abzuschliessen, mit verbesserten Konditionen - allerdings gilt dann wieder die dreijährige Bindungsfrist.
Ich sehe da nicht verwerfliches dran.
Warum soll man seine "Versicherung" nicht anspassen können.
Gruß
Czauderna

Wahltarif kündigen und später wieder beantragen?

GesetzlicherKunde, Dienstag, 13.03.2012, 16:53 (vor 4643 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

vielen Dank!

Müßte also auch der Antrag auf genau den gleichen Wahltarif nochmal durchgehen?

Wahltarif kündigen und später wieder beantragen?

Czauderna, Dienstag, 13.03.2012, 18:43 (vor 4643 Tagen) @ GesetzlicherKunde

Hallo,
mir fällt dazu kein plausibler Grund ein, wie geschrieben, außer der Satzung bzw. den Vertragsbedingungen als solches.
Gruß
Czauderna

Wahltarif kündigen und später wieder beantragen?

GesetzlicherKunde, Dienstag, 13.03.2012, 18:55 (vor 4643 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

prima!

In der Satzung steht dazu nichts.. Du bist ja bei einer GKV beschäftigt - könnte man denn bei Euch einen Wahltarif wieder aufnehmen?

Wahltarif kündigen und später wieder beantragen?

RHW, Dienstag, 13.03.2012, 21:44 (vor 4643 Tagen) @ GesetzlicherKunde

Hallo,

mir fallen zwei Gründe ein, die problematuisch werden könnten:

- den Wahltarif gibt es nicht mehr in der gleichen Form (evtl. in einer geänderten Variante)

- eine Teilnahme ist oft erst ab 1.1. des Folgejahres möglich.

Gruß

RHW

Wahltarif kündigen und später wieder beantragen?

Czauderna, Mittwoch, 14.03.2012, 10:44 (vor 4642 Tagen) @ GesetzlicherKunde

Hallo,
ja, nach meiner Info. könnte man das, muss man aber nicht, weil eine Änderung des zu versichernden Einkommens während des lfd. Vertrags möglich ist.
Gruss
Czauderna

Wahltarif kündigen und später wieder beantragen?

auchGesetzlicherKunde, Mittwoch, 14.03.2012, 07:14 (vor 4642 Tagen) @ GesetzlicherKunde

[Dieser Beitrag wurde wegen Verstoß gegen die Forumsregeln gelöscht.]

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