Von HUK Coburg mitgeteilte Leistungspraxis: Rechtanspruch? (Private Krankenversicherungen)
Die HUK Coburg hat mir heute zum Tarif E1000 das Dokument "Informationen zur Leistungspraxis im Einsteiger- Tarif E100 und E1000" gesendet.
Es stellt die aktuelle Regelung in den AVB, und die geübte Leistungspraxis gegenüber.
Beispiel:
-Erstattung Transportkosten zum Arzt oder Krankenhaus
--AVB: nur in Notfällen
--Leistungspraxis: Fahrten zur Dialyse/Chemotherapie sind erstattungsfähg
-Leistung für Blindenhilfsmittel wie z.B. Blindenhund
--AVB: keine Regelung
--Leistungspraxis: bei medizinischer Notwendigkeit erstattungsfähig
-Inkontinenzmittel
--AVB: Keine regelung
--Leistungspraxis: bei medizinischer Notwendigkeit erstattungsfähig
Frage:
Kann ich aus diesem Prospekt einen Rechtsanspruch z.B. auf Übernahme Blindenhund und Dialysefahrten ableiten?
Denn z.B. diese beiden Dinge waren bisher nirgendwo von der HUK schriftlich ausformuliert.
Danke.
P.S.: Ich benötige zum Glück weder Blindenhund noch Dialyse noch Windeln, aber man weiß ja nie was kommt .
Von HUK Coburg mitgeteilte Leistungspraxis: Rechtanspruch?
Könntest du das Dokument vielleicht einmal hochladen, z.B. bei directupload.net?
Ich bin auch im Einsteiger-Tarif der HUK versichert und mir liegt es leider nicht vor.
Danke.
Link zum Dokument: hier
Könntest du das Dokument vielleicht einmal hochladen, z.B. bei directupload.net?
Ich bin auch im Einsteiger-Tarif der HUK versichert und mir liegt es leider nicht vor.
Danke.
Hallo Jürgen,
aber gern (ca. 4MB groß):
http://www.kreditkartenshop.de/huk_e100_leistungsversprechen.pdf
Das Dokument war im Brief mit Bescheinigung über gezahlte Beiträge in 2011.
Bei mir:
PKV gezahlt 1284€, erstattet 257€, netto 1027€
PV gezahlt 312€
Macht pro Monat netto 112€ .
Link zum Dokument: hier
Hallo!
Bereits etwas älter, aber vielleicht interessiert es ja dennoch.
Einen einklagbaren Rechtsanspruch resultiert hier leider ganz klar nicht. Es gab hier in der Vergangenheit bereits Rechtsurteile.
Hinweis am Rande:
Sollte die HUK einmal genötigt werden, die Erstattungspraxis in die AVB aufnehmen zu müssen, muss unweigerlich eine wohl nicht unerhebliche Beitragssteigerung erfolgen (per Gesetz). Wohl dem, der da noch wechseln kann.
Wahrscheinlicher ist aber, dass das "Leistungsversprechen" zurück genommen wird. Spätestens dann, wenn der Neukundenzustrom nach lässt, bzw./und die Versichertengemeinschaft älter wird und somit höhere Kosten verursacht. Die KV der HUK ist noch nicht lange auf dem "Markt" & hat per se nicht so viele Altversicherte wie es eben andere Versicherer haben.
Gruß
CZ