Von HUK Coburg mitgeteilte Leistungspraxis: Rechtanspruch? (Private Krankenversicherungen)
Die HUK Coburg hat mir heute zum Tarif E1000 das Dokument "Informationen zur Leistungspraxis im Einsteiger- Tarif E100 und E1000" gesendet.
Es stellt die aktuelle Regelung in den AVB, und die geübte Leistungspraxis gegenüber.
Beispiel:
-Erstattung Transportkosten zum Arzt oder Krankenhaus
--AVB: nur in Notfällen
--Leistungspraxis: Fahrten zur Dialyse/Chemotherapie sind erstattungsfähg
-Leistung für Blindenhilfsmittel wie z.B. Blindenhund
--AVB: keine Regelung
--Leistungspraxis: bei medizinischer Notwendigkeit erstattungsfähig
-Inkontinenzmittel
--AVB: Keine regelung
--Leistungspraxis: bei medizinischer Notwendigkeit erstattungsfähig
Frage:
Kann ich aus diesem Prospekt einen Rechtsanspruch z.B. auf Übernahme Blindenhund und Dialysefahrten ableiten?
Denn z.B. diese beiden Dinge waren bisher nirgendwo von der HUK schriftlich ausformuliert.
Danke.
P.S.: Ich benötige zum Glück weder Blindenhund noch Dialyse noch Windeln, aber man weiß ja nie was kommt .