Anspruch auf GKV Familienversicherung? (Private Krankenversicherungen)

Paule, Freitag, 24.02.2012, 16:22 (vor 4656 Tagen) @ Joachim Röhl

OK, schon mal vielen Dank bis dahin.

Jetzt aber meine nächste Frage:
Aufgrund welchem Paragraphen kann der Mann eigentlich das Kind mit in die GKV aufnehmen?
Ist das Kind nicht aufgrund des Beihilfeanspruchs automatisch versicherungsfrei? Oder wäre es quasi nach der Geburt erst freiwillig versichert und käme über diesen Weg in die Familienversicherung?

Muss dann dann eine Frist von 3 Monaten nach Geburt eingehalten werden, oder kann man das Kind auch zunächst in der PKV anmelden und ggf. später in die Familienversicherung holen? Bei der Frau geht das ja nicht, solange sie Anspruch auf Beihilfe hat.


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