z.Zt. ohne KV... (Gesetzliche Krankenkassen)

emma_hs, Donnerstag, 23.02.2012, 10:53 (vor 4657 Tagen)

Guten Tag,

wie ich jetzt erfahre, hat mich die Künstlersozialkasse (KSK) zum 31.03.2008 vom meiner Krankenkasse abgemeldet. Da ich mich zu diesem Zeitpunkt im Ausland befand ( einfach mal Ausgestiegen aus dem System) habe ich von all dem nichts mitbekommen. Seit Mitte 2011 bin ich nun wieder zurück. Als ich in der vergangenen Woche dann einen Arztbesuch hatte teilte mir die freundliche Dame mit, dass es meine Krankenkasse nicht mehr gebe. CityBKK. Auch davon hatte ich bis dahin nicht gehört. Nun suche ich eine neue KV. Und hier fangen nun die Probleme an. Ich kann nur eine KV bis zum 31.03.2008 nachweisen. Und deshalb soll ich die Beiträge in der Summe von über 14.000 Euro nach zahlen. Kann mir jemand einen Tipp geben wie ich dieses umgehen kann. Bin Selbständiger Künstler, und hatte mich im oben genannten Zeitraum in Afrika und habe darüber auch keine Belege mehr.

Danke im Voraus für die hoffentlich hilfreichen Tipps.

LG Emma

z.Zt. ohne KV...

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 23.02.2012, 14:33 (vor 4657 Tagen) @ emma_hs

a) Du zahlst einfach nach und bittest gegebenfalls um ratierliche Zahlung, kannst
b) durch Flugschein/Bordkarte und Deinen Pass bzw. Bescheinigungen der fremdländische Ausländerpolizei oder ähnliches nachweisen, in welchem Zeitraum Du in Afrika gewesen bist und zahlst dann erst ab Wiedereinreise in die Bundesrepublik nach oder wählst
c) eine Private, welche überhaupt keine Strafzahlungen erhebt

Fragen? joachimroehl@web.de

z.Zt. ohne KV...

RHW, Samstag, 25.02.2012, 19:06 (vor 4655 Tagen) @ emma_hs

Hallo,

wenn man sofort bei der KSK meldet, übernimmt die KSK für die Zukunft die halben Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge.

Die Lücke in der Vergangenheit kann man nur mit der letzten Krankenkasse in D klären. Vielleicht hilft dieser Link bei der Argumentation:

Versicherung im Ausland

Am besten mit der Krankenkasse klären, welche Nachweise erforderlich und "lieferbar" sind. Wenn eine Abmeldung beim dt. Einwohnermeldeamt erfolgte, bestand in D keine Krankenversicherungspflicht.

Gruß

RHW

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