PKV und Anwartschaft (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 22.02.2012, 22:02 (vor 4657 Tagen) @ Klaus

Große oder auch wesentlich preiswerte kleine Anwartschaft sind möglich bei Auslands!aufenthalten, gesetzlicher Versicherungspflicht z.B. wegen Familienversicherung, freier Heilfürsorge und Wehrpflicht, aber auch während des Studiums oder selbst wenn einer inhaftiert wird. Die PVN dagegen läßt sich nur bei greifender Pflichtversicherung auf Anwartschaft setzen. Analog zur GKV wird auch in der PKV eine Anwartschaft wegen Auslandsaufenthalten meist nur dann angenommen, wenn die voraussichtliche Aufenthaltsdauer 90 Tage überschreitet.

Fragen zu Feinheiten? joachimroehl@web.de


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