PKV und Anwartschaft (Private Krankenversicherungen)

Klaus, Aachen, Mittwoch, 22.02.2012, 21:18 (vor 4658 Tagen)

Hallo,

wenn jemand ins Ausland gehen möchte und seine PKV auf eine große Anwartschaft stellen möchte, kann er das nur wenn er ins außereurpäische Ausland geht oder auch innerhalb von Europa?

Ist eine Anwartschaft auch möglich, wenn man sich in Deutschland aufhält und eine private BU-Rente bekommt oder aus wirtschaftlichen Gründen/Einkommensgrenze?

Sollte man die Pflegpflichtversicherung auch auf große Anwartschaft umstellen oder voll weiterbezahlen?

PKV und Anwartschaft

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 22.02.2012, 22:02 (vor 4658 Tagen) @ Klaus

Große oder auch wesentlich preiswerte kleine Anwartschaft sind möglich bei Auslands!aufenthalten, gesetzlicher Versicherungspflicht z.B. wegen Familienversicherung, freier Heilfürsorge und Wehrpflicht, aber auch während des Studiums oder selbst wenn einer inhaftiert wird. Die PVN dagegen läßt sich nur bei greifender Pflichtversicherung auf Anwartschaft setzen. Analog zur GKV wird auch in der PKV eine Anwartschaft wegen Auslandsaufenthalten meist nur dann angenommen, wenn die voraussichtliche Aufenthaltsdauer 90 Tage überschreitet.

Fragen zu Feinheiten? joachimroehl@web.de

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