Leistungszusage der Gesellschaft bei GKV-Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)
Wielange darf sich eine Gesellschaft Zeit lassen, die Kostenübernahmeanfrage eines Akutkrankenhauses zu beantworten?
Oder heist keine Antwort "OK"?
Viele Grüße Patrick
Leistungszusage der Gesellschaft bei GKV-Zusatzversicherung
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Sonntag, 19.02.2012, 08:58 (vor 4665 Tagen) @ Patrick
Beschreibe die Situation mal bitte ein bischen deutlicher. Hast Du lediglich einen privaten Zusatztarif für gängige Wahlleistungen wie Unterbringung im 1-/2Bettzimmer oder auch wahlärztliche medizinische Leistungen, sprich Chefarztbehandlung mitversichert. Hast Du Kostenerstattung bei Deiner GKV gewählt und eventuell auch für die stationäre Behandlung vereinbart. Die PKV hat gar kalte Füße bekommen Dich und früherer Behandler angeschrieben und prüft eine mögliche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, gleichzeitig drängelt aber schon die Abrechnungsstelle des Krankenhauses. Handelt es sich hier gegebenenfalls um eine reine Privatklinik, für welche die GKV überhaupt nicht leistet und auch nur wenige private Versicherer aufkommen ..
Leistungszusage der Gesellschaft bei GKV-Zusatzversicherung
Patrick , Sonntag, 19.02.2012, 09:34 (vor 4665 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo Joachim,
ist ein Akutkrankenhaus, und ich habe 1 oder 2 Bett sowie privatärztliche Leistungen/Chefarzt als Zusatztarif (Allianz 721).
Habe natürlich den Papierberg bei Aufnahme unterschreiben müssen, somit ggf. Selbstzahler...
Einweisung vom Facharzt liegt vor.
Mir geht es nur darum, weil ich schon 8 Tage dort bin und die Kosten sich allmählich summieren...
Viele Grüße
Patrick
Leistungszusage der Gesellschaft bei GKV-Zusatzversicherung
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Sonntag, 19.02.2012, 11:02 (vor 4664 Tagen) @ Patrick
Der Tarif 721 leistet für die Unterbringung im 1-/2Bettzimmer und die wahlärztliche Behandlung nach Vorleistung der GKV sogar ohne Begrenzung der GOÄ. Von Anfrage beim Versicherer bis zur Zusage und Abrechnung sind vierzehn Tage durchaus normal, zumal als Zahlungsfrist meist auch gleicher Zeitraum angegeben ist. Lediglich bei ganz neuen Verträgen ist es möglich, daß der Versicherer gleich einem skeptischen Zollbeamten schon mal prüft, ob auftretende Diagnose bereits vor Vertragsbeginn behandlungsbedürftig gewesen ist.
Leistungszusage der Gesellschaft bei GKV-Zusatzversicherung
Patrick , Sonntag, 19.02.2012, 11:17 (vor 4664 Tagen) @ Joachim Röhl
Ist es nicht, aber schon mehrfach in Anspruch genommen..
Wiederholt Psychiatrie....
LG Patrick
Leistungszusage der Gesellschaft bei GKV-Zusatzversicherung
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Sonntag, 19.02.2012, 11:22 (vor 4664 Tagen) @ Patrick
Das spielt keine Rolle, denn Du hast die Leistungen versichert. Bei Rezidiven kann es zu Verzögerungen kommen, weil man die Einweisung des Facharztes sehen will und hier wie beschrieben nur nach Vorleistung der GKV erstattet wird. Ich würde am besten gleich morgen früh nach der Chefvisite die 0800-4100108 anrufen und nachfragen.
Leistungszusage der Gesellschaft bei GKV-Zusatzversicherung
Patrick , Sonntag, 19.02.2012, 11:25 (vor 4664 Tagen) @ Joachim Röhl
Selbst anrufen finde ich immer so ungut, Krankenhaus will auch nicht nachfragen...