Kostenübernahme für Maßnahmen am Toten Meer (Gesetzliche Krankenkassen)

Christoph, Samstag, 18.02.2012, 11:16 (vor 4662 Tagen)

Wg. Schuppenflechte habe ich bereits mehrfach Behandlungen im Inn- und Ausland durchgeführt. Die besten Erfolge wurden belegbar im Ausland am Toten Meer erreicht. Bisher hatmich meine Krankenkasse dabei gut unterstützt. Aktuell will sie die Kosten nicht mehr übernehmen mit der Begründung, dass der Rentenversicherungsträger zuständig wäre und auch dieser Auslandsanwendungen übernehmen würde. Dies ist allerdings nicht der Fall, ein Klageverfahren gegen den RV ist aktuell am Laufen.
Ich brauche eine Leistungsstarke Krankenkasse die mir diese Leistungen übernimmt.

Kostenübernahme für Maßnahmen am Toten Meer

Czauderna, Samstag, 18.02.2012, 11:41 (vor 4662 Tagen) @ Christoph

Hallo,
ich denke, da wirst du Pech haben - ich kenne aktuelle keine Kasse, die von sich aus Kosten übernimmt, wenn die eigentlich vom RV-Träger übernommen werden müssten - erst wenn die Möglichkeiten beim RV-Träger ausgeschöpft sind, also Ablehnung und ggf. Klageverfahren, erst dann kommt die Kasse wieder ins Spiel.
Dein "Pech" ist es eben, dass für dich erst der RV-Träger zuständig ist. Aus meiner Praxis kenne ich einige Fälle aus der Vergangenheit bei denen wir die Kosten für Behandlungen am Toten Meer getragen haben, allesamt allerdings hatten keinen Anspruch gegenüber dem RV-Träger.
Gruss
Czauderna

Kostenübernahme für Maßnahmen am Toten Meer

Christoph, Sonntag, 19.02.2012, 12:00 (vor 4661 Tagen) @ Czauderna

Danke für Deine Meinung, ich denke Du hast recht. Die Kostenübernahme der KV ist bei Rentnern des öfteren übernommen worden, da hier die Gefahr aus dem Erwerbsleben ausscheiden zu können nicht mehr gegeben ist. Ich bin berufstätig und da wird eher der Verlust der Erwerbstätigkeit in den Vordergrund gestellt und nicht der Ausfall oder die Einschränkung an der Teilhabe am öffentlichen Leben. Würde letztgenanntes eindeutig belegbar sein, wäre auch in meinem Fall die KV zuständig sein. Als Betroffener hast Du da immer schlechte Karten das zu belegen. Da musst Du auf das Verständnis eines Verantwortungsträgers bei der KV hoffen, dass er das genau so sieht. Meine jetzige Situation sieht so aus, dass ich gegen den RV und demnächst auch gegen die KV klagen werde; für dieses Jahr mit rd. 3.000,-- Euro in Vorlage trete werde und hoffe, recht zu bekommen. Alternativ könnte ich mich in Deutschland behandeln lassen und wäre in dem Fall mit 280,-- Euro dabei. Für mich ist die Kostenseite kein Argument dafür ein wesentlich schlechteres Ergebnis zu akzeptieren.

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