in die GKV eintreten (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Mittwoch, 08.02.2012, 20:34 (vor 4675 Tagen) @ jil

Hallo,
es gäbe tatsächlich noch eine und die wäre meines Erachtens sogar legal - mal nur so ein Planspiel :
Du nimmst eine Beschäftigung auf, aber nicht in Deutschland sondern
in, nehmen wir mal Österreich - dort gibt es meines Wissens nach keine Zugangsbeschränkung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Wichtig ist, dass du natürlich auch in Österreich arbeitest und nach dortigem Recht krankenversichert bist. Nach einem Jahr kommst du nach Deutschland zurück, in der Tasche die Bestätigung der Gebietskrankenkasse, dass du dort krankenversichert warst.
Diese Bescheinigung legst du einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland vor und beantragst die Mitgliedschaft. Da du nahtlos aus einem europäischen Krankenversicherungssystem kommst hast du ein Beitrittsrecht, gilt quasi nur als Kassenwechsel innerhalb der GKV. Damit wäre dann alles klar.
Was wahrscheinlich auch ginge - du verlegst deinen Wohnsitz z.B. nach Spanien, versicherst dich dort im staatlichen Gesundheitssystem und hast nur deinen Zweitwohnsitz in Deutschland - dann kannst du Leistungen über die GKV. in Deutschland in Anspruch nehmen, die sich das Geld von der spanischen Kasse wiederholt.
Aber wie gesagt, nur ein Planspiel und wie immer - ohne Gewähr.
Gruss
Czauderna


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