in die GKV eintreten (Gesetzliche Krankenkassen)
jil, Montag, 06.02.2012, 20:36 (vor 4677 Tagen)
ich bin durch eine dumme Geschichte aus der PKV geflogen. Davon abgesehen wollte ich sowieso in die GKV wechseln. Ich bin 57 Jahre und habe mitbekommen dass es da nicht so einfach bis unmöglich ist. Wenn ich jetzt eine Beschäftigung annehme, werde ich dann automatisch in die GKV aufgenommen? Kann mir jemand helfen?
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Czauderna, Montag, 06.02.2012, 20:56 (vor 4677 Tagen) @ jil
Hallo,
du hast recht, eine dumme Geschichte - we kann man denn heute noch aus einer Versicherung raus fliegen ??
Aber unabhängig davon - wie lange warst du in der PKV und bis wann genau -
Dass kann sehr wichtig sein für die Beantwortung deiner Frage.
Gruss
Czauderna
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jil, Montag, 06.02.2012, 21:08 (vor 4677 Tagen) @ Czauderna
ich war in der PKV mindestens 20 Jahre drin.
ausserdem für 2 Jahre auch mal in der AOK. In dieser Zeit habe ich die PKV weiterbezahlt. das war vor 8 Jahren. Eine weitere Frage: Komme ich denn in die Krankenkasse für Rentner wenn ich 65 bin?
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Czauderna, Dienstag, 07.02.2012, 07:42 (vor 4677 Tagen) @ jil
Hallo,
da ist der Zug für dich abgefahren, zumindest nach der heutigen Gesetzeslage. Für dich tritt keine Krankenversicherungspflicht mehr ein, weil du älter als 55 Jahre bist und die letzten fünf Jahre in der PKV oder gar nicht versichert warst. Auch als Rentner geht da nix mehr.
Gruss
Czauderna
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Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 07.02.2012, 08:57 (vor 4677 Tagen) @ Czauderna
Jil, Deine Geschichte klingt nicht ganz stimmig, nichtsdestotrotz in knapp acht Wochen ist Ostern .. such im Forum einfach mal nach dem §10 SGB V Dank dessen auch jenseits der 55er Altersgrenze ein vormals Privatversicherter in der GKV aufgenommen werden kann. Da Du höchstwahrscheinlich mehr als neun Zehntel der zweiten Berufslebenshälfte nicht kassenversichert gewesen bist, könntest Du wenn Du den ersten Schritt schaffst, als Rentner freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied bleiben. Beiträge ab 152€ werden fällig und dies ist für Privatversicherte, die wenig oder überhaupt nicht vorgesorgt haben, verständlicherweise attraktiv.
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Kein Abzockerfreund, Dienstag, 07.02.2012, 22:47 (vor 4676 Tagen) @ Joachim Röhl
Immer das gleiche Spiel. Jahrelang die Vorzüge der PKV ausnutzen und wenn´s zu teuer wird - ab in die Gesetzliche. Schade, dass diese Leute auch noch entsprechende Tipps erhalten. Muss das sein?
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Ulrich, Mittwoch, 08.02.2012, 08:21 (vor 4676 Tagen) @ Kein Abzockerfreund
Na, nun mal halblang. Es nun mal Gesetze, und Du kannst niemandem vorwerfen, dass er sie zu seinem Nutzen auslegt.
Oder würdest Du auch die Hoteliers verurteilen, die "nur" die gesetzlich vorgeschriebene 7%-Mehrwertsteuer abliefern und nicht freiwillig weiterhin 19% bezahlen?
Gruß,
Ulrich
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jil, Mittwoch, 08.02.2012, 09:30 (vor 4676 Tagen) @ Joachim Röhl
ich hab gesucht und gesucht, aber nichts gefunden bei §10 SGB V.
Bin ich zu blond um das richtige zu finden? Das einzige was ich rausgelesen habe, ist dass ich heiraten müsste um zur GKV zurückzukommen? Ist das richtig, oder gibt es laut §10 SGB V noch einen andren Weg?
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jil, Mittwoch, 08.02.2012, 09:33 (vor 4676 Tagen) @ Joachim Röhl
ich hab gesucht und gesucht, aber nichts gefunden bei §10 SGB V.
Bin ich zu blond um das richtige zu finden? Das einzige was ich rausgelesen habe, ist dass ich heiraten müsste um zur GKV zurückzukommen? Ist das richtig, oder gibt es laut §10 SGB V noch einen andren Weg?
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Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 08.02.2012, 10:32 (vor 4676 Tagen) @ jil
heiß!
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jil, Mittwoch, 08.02.2012, 19:54 (vor 4675 Tagen) @ Joachim Röhl
Stimmt das wirklich? Ist das die einzigr Möglichkeit?
oder gibts noch eine Andere?
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Czauderna, Mittwoch, 08.02.2012, 20:34 (vor 4675 Tagen) @ jil
Hallo,
es gäbe tatsächlich noch eine und die wäre meines Erachtens sogar legal - mal nur so ein Planspiel :
Du nimmst eine Beschäftigung auf, aber nicht in Deutschland sondern
in, nehmen wir mal Österreich - dort gibt es meines Wissens nach keine Zugangsbeschränkung zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Wichtig ist, dass du natürlich auch in Österreich arbeitest und nach dortigem Recht krankenversichert bist. Nach einem Jahr kommst du nach Deutschland zurück, in der Tasche die Bestätigung der Gebietskrankenkasse, dass du dort krankenversichert warst.
Diese Bescheinigung legst du einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland vor und beantragst die Mitgliedschaft. Da du nahtlos aus einem europäischen Krankenversicherungssystem kommst hast du ein Beitrittsrecht, gilt quasi nur als Kassenwechsel innerhalb der GKV. Damit wäre dann alles klar.
Was wahrscheinlich auch ginge - du verlegst deinen Wohnsitz z.B. nach Spanien, versicherst dich dort im staatlichen Gesundheitssystem und hast nur deinen Zweitwohnsitz in Deutschland - dann kannst du Leistungen über die GKV. in Deutschland in Anspruch nehmen, die sich das Geld von der spanischen Kasse wiederholt.
Aber wie gesagt, nur ein Planspiel und wie immer - ohne Gewähr.
Gruss
Czauderna