Student (PKV) Rückkehr in GKV? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
bei Beginn des Studiums bestand eine Wahlmöglichkeit zwischen GKV und PKV. Die Entscheidung für die PKV gilt für die gesamte Dauer des Studiums und ist - wie vermutlich im Befreiungsbescheid mitgeteilt - unwiderruflich.
Nach dem Ende des Studiums ist ein Beitritt zur GKV möglich, wenn Versicherungspflicht eintritt (z.B. Arbeitnehmertätigkeit mit mehr als 400 Euro brutto). Bei Bezug von Arbeitslosengeld II vom Jobcenter bleibt man weiterhin in der PKV.
Gruß
RHW
gesamter Thread:
- Student (PKV) Rückkehr in GKV? -
Nichtschwimmer,
02.02.2012, 17:55
- Student (PKV) Rückkehr in GKV? -
RHW,
02.02.2012, 20:08
- Student (PKV) Rückkehr in GKV? - Simon, 03.02.2012, 14:02
- Student (PKV) Rückkehr in GKV? -
RHW,
02.02.2012, 20:08