Rueckehr aus EG Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)

mkaiser, Mittwoch, 01.02.2012, 14:29 (vor 4683 Tagen)

Liebe Forumteilnehmer
nach ca. 20 Jahren in Griechenland will ich nach Deutschland dauerhaft zurueckkehren. Vor meinem Auslandsaufenthalt war ich drei Jahre in Berlin bei der GKV versichert, in Griechenland war und bin ich bei der staatlichen GKV versichert. Ich plane nach Muenchen zu meiner Tochter zu ziehen, die mich dort angemeldet hat. Nun hatte ich vor einigen Monaten wegen eines Abzesses im Kopf einen dreimonatigen Krankenhausaufenthalt und befinde mich im Stadium der Nachheilung. Ich bin von der Krankenkasse bis 2/2013 krank geschrieben.
Was muss ich tun damit ich wieder in Deutschland versichert bin, welche Unterlagen benoetige ich.
Vielen vielen Dank im voraus fuer Euren Beitrag
Michael

Rueckehr aus EG Ausland

Czauderna, Mittwoch, 01.02.2012, 20:01 (vor 4682 Tagen) @ mkaiser

Hallo,
eine Bescheinigung der griechischen Krankenversicherung besorgen,
aus der hervorgeht, dass Du bis zuletzt in diesem System versichert warst, damit zu deiner letzten Kasse oder zu einer anderen GKV-Kasse in Deutschland gehen und die Aufnahme beantragen.
Die muss dich nehmen, ohne wenn und aber - du hast auch ab ersten Tag den vollen Leistungsanspruch.
Gruss
Czauderna

Rueckehr aus EG Ausland

mkaiser, Donnerstag, 02.02.2012, 07:55 (vor 4682 Tagen) @ Czauderna

Danke fuer die Antwort,
reicht eine Bescheinigung E106 der hiesigen Krankenkase aus oder muss ich weitere Unterlagen beschaffen ? Beantrage ich in Deutschland die freiwillige Mitgliedschaft oder stelle ich einen Antrag auf Pflichtversicherung gemaess Par.5,1,13 ? Bin ich fuer die erste Zeit aufgrund meiner Krankheit (meine hiesiger Krankenkassennachweis gilt bis 02/2013)von den Beitraegen befreit ?
Viele Fragen, aber ich will sicher gehen dass mir keine Unterlagen fehlen.
Vielen Dank fuer Eure Zeit und Muehe
Michael

Rueckehr aus EG Ausland

Czauderna, Donnerstag, 02.02.2012, 08:04 (vor 4682 Tagen) @ mkaiser

Hallo,
ich denke, der E 106 dürfte genügen, zumindest im Rahmen der Leistungaushilfe, solange bist du noch in Griechenland versichert, kannst aber Leistungen zu Lasten der griechischen
Krankenversicherung in Anspruch nehmen - wenn eine eigene Mitgliedschaft in Deutschland begründet werden muss/sollte, dann ist es eine normale, freiwillige Versicherung (ggf., bei rentenbezug, könnte es auch eine Pflichtmitgliedschhaft als Rentner sein) - der § 5 Abs. 13 SGB V. trifft für dich nicht zu.
Gruss
Czauderna

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