Standardtarif für Rentner in der PKV (Sonstige Themen)

roland @, Mittwoch, 28.12.2005, 01:11 (vor 6906 Tagen)

Wer hat Erfahrung mit dem Standardtarif für Rentner? Sind Ärzte, insbesondere auch Zahnärzte, bereit, einen Standardtarif-Patienten zu den reduzierten Steigerungssätzen zu behandeln - oder muss man sich jedes Mal bei einem Arzt, der einen noch nicht kennt, darüber auseinandersetzen, welche Steigerungssätze er dann abrechnen kann - bzw. wird man letztlich als Standardtarif-Patient doch genötigt die Differenz zwischen Standardtarif und "normalem" PKV-Patient aus eigener Tasche zu bezahlen? Wie ist es mit Laborleistungen - woher weiss z.B. ein Fremdlabor, dass der Patient, von dem der z.B. Hausarzt Untersuchungsmaterial einreicht, im Standardtarif der PKV versichert ist und nur ein entsprechend geringerer Steigerungssatz abrechenbar ist. Sind Ärzte verpflichtet zu Standard-Tarif-Sätzen zu behandeln?

Re: Standardtarif für Rentner in der PKV

Raffael @, Mittwoch, 04.01.2006, 11:14 (vor 6898 Tagen) @ roland

Hallo Roland! Wenn Du in den Standarttarif für Renter wechselst bist Du genau so versichert wie ein GKV. Du mußt jedem Arzt mitteilen das Du im Standarttarif der PKV bist. Allerdings macht der Standarttarif wenig Sinn da Du ja meist im Alter zum Arzt mußt und dann doch wohl die besten Leistungen erwartest!? Durch die Altersrückstellung Deiner PKV ist der Beitrag im Alter meist auch noch okay, außer Du wechselst ständig die PKV. Sinn macht auch während Deines Berufslebens eine "Beitragsreduzierung im Alter" in Deinen Tarif mit aufzunehemen. Dadurch mußt Du im Alter nur noch ca. die Hälte der Beiträge bezahlen.

Standardtarif für Rentner in der PKV

Visionär @, Hannover, Montag, 30.01.2012, 11:35 (vor 4681 Tagen) @ roland

Bin bereits vor mehreren Jahren in den Standardtarif gewechselt, weil mir im Normaltarif die Beiträge einfach über den Kopf gestiegen sind.
Um die gestellte Frage zu beantworten: Der Arzt ist nicht verpflichtet, einen Patienten zu den Konditionen des Standardtarifs zu behandeln, es besteht Vertragsfreiheit. Man muss sich vorher per Versichertenausweis als Versicherter im Standardtarif ausweisen und ausdrücklich fragen, ob der Behandler bereit zur Behandlung nach den (geringeren) Abrechnungssätzen ist. Hier habe ich einige sehr unschöne Abfuhren erlitten. Da kommt man sich dann schon wie ein Patient der untersten Klasse vor.
Besonders die Zahnärzte bilden hier ein unrühmliches Beispiel.
Letztlich aber habe ich dann doch immer die Ärzte gefunden, mit denen ich summa summarum recht zufrieden bin.
Privatversicherter bleibt man zwar, aber eben doch nur in der Holzklasse. Das spürt man dann doch deutlich.

Standardtarif für Rentner in der PKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 30.01.2012, 13:38 (vor 4681 Tagen) @ Visionär

Wer als Privatversicherter im Alter nicht in der "Holzklasse" eines Standard- oder Basistarifs landen will, muß frühzeitig beginnen Alterungsrückstellungen aufzubauen. Darüber hinaus sollten die zahlreich anbebotenen Möglichkeiten der Gesellschaften * genutzt werden den späteren Zahlbeitrag spürbar zu senken. Wer auch dies nicht kann oder möchte sorgt anderweitig vor oder wechselt wie viele durch ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis vor dem 55.Geburtstag zurück in die Kassengemeinschaft. Gemäß §10 SGB V ist der Rückweg in die kostenlose Familienversicherung sogar jederzeit möglich.

*z.B. R+V

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