Beamtin/freiw.vers. -Nachwuchs- Familienversicherung? (Gesetzliche Krankenkassen)

Petra, Samstag, 28.01.2012, 15:35 (vor 4683 Tagen)

Hallo,

folgende Situation besteht bei mir:

Ich bin Beamtin
ich nehme Elternzeit, währenddessen Einnahmen nur Elterngeld
ich bin während der Elternzeit beihilfeberechtigt
ich bin freiwillig gesetzlich versichert
ich bin NICHT verheiratet
mein Lebenspartner ist ebenfalls freiwillig gesetzlich versichert( Angestellter) - verdient über die Beitragsbemessungsgrenze

Meine Frage: Wie wird unser Kind versichert und wie werden die Beiträge sein?

Ich bin als Beamtin von Anfang an freiwillig versichert (hoher Beitrag- da ohne Arbeitgeber).
Mich selbst kann ich ja auf keinen Fall familienversichern (obwohl mir die Beihilfe ja nix bringt). Aber was ist mit meinem Baby (kommt in den nä.Wochen)?

Nun schickte mir meine KK einen auszufüllenden Schrieb, wo sie vor allem wissen wollten, wie das Einkommen meines Partner ist. Habe nun die Befürchtung, dass ich doch mehr als den Mindestsatz (150 Euro etwa) bezahlen muss und weiß nun überhaupt nicht,wie unser Kind versichert wird. Kann es bei meinem Freund mitversichert werden wenigstens? Wie ist das bei der Berechnung der Beiträge? Gilt da der Lebenspartner gleich wie der Ehemann?

Danke schon mal für die Antworten!

Grüße,Petra

Beamtin/freiw.vers. -Nachwuchs- Familienversicherung?

Czauderna, Samstag, 28.01.2012, 15:45 (vor 4683 Tagen) @ Petra

Hallo,
wenn ihr nicht verheiratet seit, dann werden das oder die Kinder kostenlos bei dir in der GKV. mitversichert - das Einkommen deines Lebenspartners, auch wenn er der Vater der Kinder ist, spielt hier keine Rolle für die Familienversicherung und auch nicht für die Höhe deines Beitrages für die freiwillige Versicherung.
Ändern wird sich das schlagartig wenn Ihr heiratet, was vielleicht ein Grund aber kein Hindernis sein muss.
Gruss
Czauderna

Beamtin/freiw.vers. -Nachwuchs- Familienversicherung?

ratte123, Samstag, 28.01.2012, 17:29 (vor 4683 Tagen) @ Petra

Hallo,

kleine Ergänzung noch zum Beitrag von Czauderna: Die Beiträge während der Elternzeit richten sich allein nach Deinen Einkünften. Daher wird während Deiner Auszeit auch nur der Mindestbeitrag in Höhe von rund 150,- Euro monatlich fällig.

MfG
ratte1

Beamtin/freiw.vers. -Nachwuchs- Familienversicherung?

RHW, Samstag, 28.01.2012, 19:03 (vor 4683 Tagen) @ Petra

Hallo Petra,

das Kind kann kostenlos über den Vater oder die Mutter versichert werden. Da beide Eltern in der GKV versichert sind, gibt es keine Ausschlussklausel (auch nicht bei einer Heirat).

Unverheiratet ist der Mindestbeitrag von 147,44 Euro zu zahlen (ggf. plus Zusatzbeitrag).

Nach einer Heirat gilt Folgendes:
Du selber brauchst ab da keine Beiträge in der Elternzeit zu zahlen. Die Beitragsgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzenverbandes sind 2010 oder 2011 geändert worden, dass bei einem grds. Anspruch auf Familienversicherung in der Elternzeit keine Beiträge zu zahlen sind (gilt auch für Beamte).

Gruß

RHW

Beamtin/freiw.vers. -Nachwuchs- Familienversicherung?

Czauderna, Samstag, 28.01.2012, 20:20 (vor 4683 Tagen) @ RHW

Hallo RHW,
hast du auch beachtet, dass Sie Beamtin ist und von daher grundsätzlich der Familienversicherungsanspruch nicht möglich ist ?
Gruss
Czauderna

Beamtin/freiw.vers. -Nachwuchs- Familienversicherung?

RHW, Samstag, 28.01.2012, 20:42 (vor 4683 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

ja, da gab es kürzlich die Änderung der Verfahrensgrundsätze Selbstzahler. Danach ist der Beihilfeanspruch bei GKV-versicherten Beamten jetzt kein Ausschlussgrund mehr. Ich habe von der Änderung auch erst vor kurzem erfahren.

Die nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfreien
Personen sind für die Dauer der nach dienstrechtlichen Regelungen in
entsprechender Anwendung des § 15 BEEG beanspruchten Elternzeit beitragsfrei,
wenn ohne die freiwillige Mitgliedschaft die Voraussetzungen der Familienversicherung
nach § 10 SGB V vorliegen würden; der Ausschlussgrund des § 10
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V bleibt unberücksichtigt.

Quelle: Verbindliche Beitragsgrundsätze freiwillige Mitglieder

-> § 8 Absatz 6 letzter Satz

Schönes Wochenende!

Gruß

RHW

Beamtin/freiw.vers. -Nachwuchs- Familienversicherung?

Czauderna, Sonntag, 29.01.2012, 11:28 (vor 4682 Tagen) @ RHW

Hallo RHW,
vielen Dank für die Info - wieder etwas gelernt - das ist tatsächlich an mir vorbeigegangen.
Gruss
Czauderna

Beamtin/freiw.vers. -Nachwuchs- Familienversicherung?

Petra, Montag, 30.01.2012, 09:23 (vor 4681 Tagen) @ Czauderna

Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten! Das sind doch mal positive Nachrichten!! Heiraten steht nicht an, somit komm ich um den Mindestbeitrag nicht herum. Bin ich ja aber auch gern bereit zu zahlen- gibt ja Leistung dafür. War die letzten Jahre aber recht verärgert, da ich ohne Arbeitgeber richtig viel (über 400) aus der eigenen Tasche berappen musste. Das fand ich nimmer witzig. Naja, nun immerhin billiger :-)

Noch eine Frage: wie wäre das, wenn das Kind beim Papa versichert wird. Wann könnte man dies ggf. "umswitchen" zu meiner KK? Oder gibts da dann auch die 18 Monate Bindung?

Viele Grüße,
Petra

Beamtin/freiw.vers. -Nachwuchs- Familienversicherung?

RHW, Dienstag, 31.01.2012, 22:22 (vor 4680 Tagen) @ Petra

Hallo,

die 18 Monate Bindungswirkung gelten nur bei einer eigenen Mitgliedschaft. Bei einer Familienversicherung kann man jederzeit wechseln (die Eltern als Erziehungsberechtigte entscheiden gemeinsam über die Krankenkasse).

Die neue Krankenkasse ist bei Eingang des ausgefüllten und von beiden Eltern unterschriebenen Familienversicherungsantrages zuständig und leistungspflichtig.

§ 10 SGB V

Gruß

RHW

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