Wechselmöglichkeit von PKV in GKV über 55 Jahre (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 28.01.2012, 23:13 (vor 4682 Tagen) @ Ani

Hier im Forum mehrfach beschrieben, warum soll es gemäß §10 SGB V nicht auch für Deinen Vater gehen. Er muß einfach die genannten Bedingungen erfüllen, Knackpunkt sind Einnahmen weniger 375€ und somit wird er seine Private Rentenversicherung erst ein Jahr später beziehen können. Denn gleichlang ist die Vorversicherungszeit für eine später angestrebte freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. In der Regel sind aber ein Jahr Rentenverlust bei angenommenen 1000€ monatlich und einem aktuellen Beitrag in der PKV von 500€ schon nach knapp dreißig Monaten wettgemacht, denn die ersten zwölf Monate wird er beitragsfrei mitversichert und später würde er etwas um die 180€ Beitrag als freiwilliges Mitglied zahlen müssen, so die Alterseinnahmen bei angenommenen eintausend Euro liegen.

Tip: die in vielen Jahren in der PKV aufgebauten Rückstellungen sollte er jedoch nicht der Gesellschaft und ihrer Versichertengemeinschaft verschenken, sondern in private Zusatztarife übertragen. Somit wäre er als quasi "privater Kassenpatient" mit Kostenerstattung bei den Medizinern ein immer gern gesehener Gast. Falls Du seine Gesellschaft benennst, können wir Dir bzw. ihm einige Zusatzvarianten aufzeigen.


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