Kinder in PKV. Was passiert bei Berufseintritt (Private Krankenversicherungen)

Peter Gun @, Samstag, 28.01.2012, 15:12 (vor 4686 Tagen)

Hallo,
ich habe eine Frage zur Versicherung meiner Kinder. Da meine Frau Beamtin ist, haben wir unsere 3 Kinder (freiwillig) bei Ihr mitversichert (Postbeamtenkrankenkasse). Natürlich ist das im ersten Moment etwas teurer für uns, aber wir nehmen das für die Vorzüge der Privatversicherung in Kauf.
Was passiert mit den Kinder wenn Sie Studieren oder ins Berufsleben eintreten. Steht der Weg in eine GKV ihnen dann offen oder kann die GKV die Kinder ablehnen weil sie bis dato nur in der PKV ihrer Eltern waren?

Vielen Dank

Gruß

Peter

Kinder in PKV. Was passiert bei Berufseintritt

Czauderna, Samstag, 28.01.2012, 15:42 (vor 4686 Tagen) @ Peter Gun

Hallo,
nein, kann sie nicht - bei Eintritt der Krankenversicherungspflicht muss die gewählte Kasse die Versicherung durchführen, auch wenn der Betreffende nahtlos aus der PKV kommt. Da muss die Kasse selbst dann, wenn der Betreffende beispielsweise schwer krank ist. Ich kenne einen Fall, da haben wir Auszubildenden versichert der "Bluter" war - das ist eben der Vorzug der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gruss
Czauderna

Kinder in PKV. Was passiert bei Berufseintritt

RHW, Samstag, 28.01.2012, 18:55 (vor 4686 Tagen) @ Czauderna

Hallo Peter Gun,

wenn die Kinder versicherungspflichtig werden, müssen sie sich in der GKV versichern:

- Beginn einer betrieblichen Berufsausbildung

- Beginn eines Studiums an einer dt. Hochschule (sie können sich aber auch von der GKV-Versicherungspflicht befreien lassen. Dann können sie erst nach dem Studium in die GKV, und zwar nur dann, wenn sie eine Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 400 Euro brutto ausüben).

Wenn sie nach dem Ende Schule arbeitslos sind, eine schulische Ausbildung beginnen, an einer ausländischen Hochschule studieren, sich selbständig machen oder Beamte/Soldaten werden, können sie nicht der GKV beitreten.

Ggf. sollte man sich frühzeitig informieren, wann bzw. unter welchen Bedingungen der Beihilfeanspruch entfällt. Der Wegfall der Beihilfe ist kein Grund, der GKV beizutreten.

Der Gesundheitszustand spielt bei keiner dieser Konstellationen eine Rolle.

Gruß

RHW

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