ARSt bei Wechsel alte Welt in neue Welt (Private Krankenversicherungen)
Als langjährig Versicherter kann ich bei Wechsel des PKV-Anbieters meine Altersrückstellungen nicht mitnehmen. In der neuen Welt schon.
Was passiert nun, wenn ich zunächst beim gleichen Unternehmen (VU) in die neue Welt wechsle (dann nehme ich die ARSt zu 100% mit).
Und wenn ich dann nach ein paar Monaten das VU wechsle, dann kann ich die (aus der alten Welt übertragenen) ARSt zum anderen VU (in Höhe des Basistarifs) mitnehmen. Oder doch nicht?
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- ARSt bei Wechsel alte Welt in neue Welt -
MarcoOF,
27.01.2012, 18:36
- ARSt bei Wechsel alte Welt in neue Welt -
Daniel,
29.12.2013, 14:08
- ARSt bei Wechsel alte Welt in neue Welt - derKVProfi, 31.12.2013, 05:44
- ARSt bei Wechsel alte Welt in neue Welt -
Daniel,
29.12.2013, 14:08