Kur über GKV und PKV-Kinder (Gesetzliche Krankenkassen)

Thomas, Donnerstag, 17.02.2011, 16:01 (vor 5028 Tagen)

Hallo,
meine Frau plant eine Mutter-Kind-Kur, sie ist gesetzlich versichert. Unsere Kinder sind in der PKV (über mich). Muss ich die Kinder alleine bezahlen? Vielen Dank für jede Antwort

Kur über GKV und PKV-Kinder

Czauderna, Donnerstag, 17.02.2011, 19:28 (vor 5028 Tagen) @ Thomas

Hallo,
eine Mutter-Kind-Kur wird grundsätzlich wegen der Mutter
durchgeführt, die Kinder fahren eigentlich nur mit.
Das heisst, warum soll die GKV-Kasse die Kosten für die PKV-versicherten Kinder übernehmen ??
Aber weisst du - es geht - wir haben das schon gemacht.
Ist zwar schon etwas länger her, aber es war so.
Gruss
Czauderna

Kur über GKV und PKV-Kinder

irmer Hellwig @, Dienstag, 24.01.2012, 16:12 (vor 4687 Tagen) @ Czauderna

Hallo, habe ein großes Problem. Mir wurde eine MUKI Kur bewilligt, aber meine Kinder 6 und 7 Jahre alt, sollen nach Ansicht meiner KK zu Hause bleiben. Sie sind privat versichert. Im Antrag stand bereits, dass mein Mann aus dienstlichen Gründen mehrere Tage am Stück nicht zu Hause sein kann, also auch nachts nicht. Wie soll das gehen?

Kur über GKV und PKV-Kinder

Czauderna, Dienstag, 24.01.2012, 19:09 (vor 4687 Tagen) @ irmer Hellwig

Hallo,
was ist das denn ??
Eine MUKI.-Kur heißt voll ausgeschrieben Mutter-Kind-Kur.
Da liegt es in der Natur der Sache, dass da die Kinder selbstverständlich mitfahren - sonst wäre es eine
Muttergenesungskur.
Bei einer MU-Ki-Kur liegt der Anlass für die Kur grundsätzlich, um nicht zu sagen immer bei der Mutter - also die Mutter ist kurbedürftig. Die Kinder fahren als gesunde Begleitpersonen einfach nur mit. Wir haben schon Mütter mit 5 und mehr Kinder
in eine solche Kur geschickt und natürlich auch bezahlt.
Die Kasse ist auch für die Übernahme der Kosten für die Kinder zuständig - meist handelt es sich auch um Pauschalpreise -
auch wenn die Kinder nicht in der GKV versichert sind.
Wenn die Kasse sich hier weigert, dann ist das nicht nachvollziehbar, wurde doch per Gesetz gerade diese Kurform
gefördert. Allein schon aus psychologischen Gründen ist die Mitaufnahme der (gesunden) Kinder erforderlich - Zuständig die Kasse als Kostenträger - analog könnte man noch die Leistung
"Haushaltshilfe" ins Feld führen - diese Leistung fiele nämlich für die Kasse sowieso an.
Also, nicht nachgeben - Widerspruch einlegen !!
Gruss
Czauderna

Kur über GKV und PKV-Kinder

Irmer Hellwig, Dienstag, 24.01.2012, 19:53 (vor 4687 Tagen) @ Czauderna

Wenn das so ist, warum weiß das dann meine Kasse (DAK) nicht? Und welche Argumente oder Gesetze greifen da? Haushaltshilfe wird nur genehmigt wenn die Kinder zu Hause bleiben, sagte man mir. es wird also unterstützt, dass bei einer Mutter Kind Kur die Kinder zu Hause bleiben, nicht das sie mitfahren?!

Kur über GKV und PKV-Kinder

Czauderna, Dienstag, 24.01.2012, 20:02 (vor 4687 Tagen) @ Irmer Hellwig

Hallo,
da scheint aber irgendwo etwas falsch zu laufen - deine Kasse muss das wissen mit der Mutter-Kind-Kur. Ich würde dir gerne helfen - leider kann man hier aber keine E-Mails verschicken.
Da ich unter meinem richtigen Namen hier schreibe -
versuche es mal mit Guenter.Czauderna@web.de
Gruss
Czauderna

Kur über GKV und PKV-Kinder

ratte111, Donnerstag, 17.02.2011, 22:03 (vor 5028 Tagen) @ Thomas

Hallo,

entscheidend ist, ob die Behandlungsbedürfigkeit der Kinder. Besteht sie, ist definitiv die PKV zuständig.

Sollen sie "nur" als Begleitkinder mitfahren, könnte die gesetzliche KK bis zu dem Betrag bezahlen, den sie sonst für Haushaltshilfeleistungen zahlen müsste.


MfG
raa

Kur über GKV und PKV-Kinder

Thomas, Freitag, 18.02.2011, 09:17 (vor 5028 Tagen) @ ratte111

Danke. Die PKV zahlt keine Kuren. Haushaltshilfe ist ein Tipp.

Kur über GKV und PKV-Kinder

MissX, Freitag, 18.02.2011, 09:49 (vor 5028 Tagen) @ Thomas

Danke. Die PKV zahlt keine Kuren.

Das ist so nicht korrekt, es kommt eben immer auf den Tarif an und da sollte man auch und gerade bei den Kindern nicht sparen.

Wichtig ist eben hier vor allem ... SOLLEN DIE KINDER DENN IM RAHMEN DER KUR AUCH BEHANDELT / THERAPIERT WERDEN???

Kur über GKV und PKV-Kinder

Czauderna, Freitag, 18.02.2011, 12:28 (vor 5027 Tagen) @ Thomas

Hallo,
Haushaltshilfe geht aber grundsätzlich nur dann wenn die Kinder nicht mitfahren würden und betreut werden müssten.
Haushaltshilfe wenn die Kinder mit im Kurheim sind, ginge allenfalls nur "stundenweise" pro Tag, was sehr kompliziert
wäre - also werden hier ggf. die Kostzen für die PKV-Kinder von der GKV getragen.
Mutter-Kind-Kuren, bei denen die "Behandlungsbedürftigkeit" des/der Kinder antragsauslösend sind, das ist eher die Ausnahme
bei Mutter-Kind-Kuren - da gibt es eher spezielle Kinderkureinrichtungen - ob da dann die Mutter bzw. der Vater als gesunde Begleitperson mit aufgenommen werden kann, das ergibt sich im Einzelfall.
Gruss
Czauderna

Kur über GKV und PKV-Kinder

Mitleser, Freitag, 18.02.2011, 13:20 (vor 5027 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,
was soll die unqualifizierte Aussage das ein behandlungsbedürftiges Kind Auslöser eine Mutter-Kind-Maßnahme sein soll? Als "Fachmann" sollte Ihnen bekannt sein, dass ausschließlich die Mutter auslösender Faktor der Maßnahme ist und die Kinder enrweder als Patientenkinder oder gesunde Begleitkinder mitfahren. Dreht es sich nur um das Kind, dann reden wir von einer Kinderkur. Hier verunsichern Sie nur fragende bzw. lesende Eltern!!!
Im Fall von Thomas gibt es eine klare Regelung. Entweder die PKV zahlt als Patientenkind, was natürlich vertragsabhängig ist oder die Eltern zahlen die Kosten selber. Im Falle der Beaufsichtung der Kinder zu Hause kann die gesetzlich Haushaltshilfe beantragt werden. In der Regel erübrigt sich dies aber, da die Mütter "fast" nie ohne die Kinder aufgrund der psychosozialen Bindung zur Kur fahren würden. Ergo tragen die Eltern die Kosten für die Kurbegleitung, da der Nachweis der nötigen Haushaltshilfe (Beaufsichtigung zu Hause) fehlt. Inwieweit Kassen sich auf das Zuschussspiel analaog Haushaltshilfe einlassen, ist natürlich kassenabhängig.

Kur über GKV und PKV-Kinder

Czauderna, Freitag, 18.02.2011, 13:38 (vor 5027 Tagen) @ Mitleser

Hallo Mitleser,
dass was Sie so als "unqualifiziert" bezeichnen ist Wiedergabe aus einer mehr als 40jährigen Praxis. Wenn Sie genau lesen, dann habe ich ich geschrieben dass Mutt-Kind-Kur Anträge, bei denen die Kinder Antragsauslösend sind eher selten sind. Ich selbst hatte in den vergangenen Jahren schon ein paar solcher Anträge.
In einen Teil davon haben wir , zusammen mit Arzt, MDK und auch Kureinrichtung trotzdem eine Mutter-Kind-Kur hinbekommen.
Wenn Sie weiter gelesen hätten habe ich auch, ebenso wie Sie, von speziellen Kinderkureinrichtungen geschrieben, die dann eher für solche Fälle geeignet sind.
Dass ich mit meinem Beitrag evtl. einen Leser verwirrt haben könnte, das lasse ich gelten, aber "unqualifiziert" war höchstens Ihre Vorwurf an mich.
Gruss
Czauderna

Kur über GKV und PKV-Kinder

Mitleser, Freitag, 18.02.2011, 16:54 (vor 5027 Tagen) @ Czauderna

Sorry Herr Czauderna, aber wenn Sie mit 40jähriger Kompetenz um sich werfen, dann sollten Ihre Beiträge im Bereich Vorsorge und Reha doch qualifizerter geschrieben werden. Es gibt eine eindeutige Definition Mutter-Kind-Kur (für Mütter) und Kinderkuren (für Kinder). Und nicht Mutter-Kind-Kuren für Kinder. Das ist schlicht weg falsch. Lesen Sie doch einfach Ihren 2. Eintrag in diesem Thread nochmals und Sie werden den fachlichen Fehler finden.

Kur über GKV und PKV-Kinder

Czauderna, Freitag, 18.02.2011, 18:30 (vor 5027 Tagen) @ Mitleser

Hallo Mitleser,

meinten Sie das :

"Mutter-Kind-Kuren, bei denen die "Behandlungsbedürftigkeit" des/der Kinder antragsauslösend sind, das ist eher die Ausnahme
bei Mutter-Kind-Kuren - da gibt es eher spezielle Kinderkureinrichtungen....."

Was ist daran fachlich falsch ??
Ich rede von der Praxis - sind Sie auch Praktiker, also "Auge in Auge" mit dem Kunden ??
Wenn ich schreibe, dass es solche Anträge gibt, allerdings als Ausnahme, dann ist das nicht falsch.
Ihre Definition in allen Ehren, die ist auch richtig, aber dadurch dass der Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur als Antragsgrund nur die Erkrankung des Kindes oder der Kinder beinhaltet, lässt ihn nicht automatisch zu einem anderen Antrag werden, er bleibt immer noch ein Antrag auf Mutter-Kind-Kur. Theoretisch (um bei Ihnen zu bleiben), muss ein solcher Antrag abgelehnt werden - praktisch allerdings gilt es alle Möglichkeiten auszuloten (siehe dazu meinen 3. Beitrag), um nicht doch eine befrieddigende Lösung für alle Seiten zu erzielen.
Wenn Sie auch als Mitarbeiter einer Krankenkasse aus der Praxis der Kundeberartung heraus schreiben, dann sollten wir unser kleines "Wortgefecht" lieber beenden und die Leser selbst "urteilen" lassen.
Wenn Sie dagegen sozusagen als Theoretiker hier schreiben, dann sollten Sie doch zur Kenntnis nehmen, dass es hier im Forum um Antworten auf Fragen aus der Praxis geht und nicht um Begriffsbestimmungen - dafür gibt es WIKIPEDIA und Co.
Gruss
Czauderna
PS. Ich hatte bereits vor etwa einer halben Stunde schon einmal sinngemäss geantwortet - schien aber nicht geklappt zu haben.

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